„Gutachten gegen Sparen: Bund darf keine Gratis-Software weitergeben“
Artikel im SonntagsBlick vom 02.11.2014 von Florian Imbach „Vom Staat entwickelte Computer-Programme dürfen nicht anderen staatlichen Stellen weitergegeben werden. Zu diesem Schluss kommt ein juristisches Gutachten. Zahlen darf der Steuerzahler. Harsche Reaktionen in Bern hat ein Gutachten ausgelöst, das der Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. Juristen kommen darin zum Schluss, dass der Staat «Open Source»-Software nicht mehr…