Themen: Bundesverwaltung, Open Source, OpenJustitia, Presse, Vorstoss


sonntagsblick

Artikel im SonntagsBlick vom 02.11.2014 von Florian Imbach

„Vom Staat entwickelte Computer-Programme dürfen nicht anderen staatlichen Stellen weitergegeben werden. Zu diesem Schluss kommt ein juristisches Gutachten. Zahlen darf der Steuerzahler.

Harsche Reaktionen in Bern hat ein Gutachten ausgelöst, das der Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. Juristen kommen darin zum Schluss, dass der Staat «Open Source»-Software nicht mehr wie bis anhin weitergeben darf. Damit, so die Expertise, habe der Bund privaten Firmen unrechtmässig Konkurrenz gemacht.

Der Begriff «Open Source» steht für Computer-Programme, die jedermann frei nutzen darf – wovon wiederum Steuerzahler profitieren. Auch Dritte dürfen die mit Hilfe von Steuergeldern produzierte Software verwenden.

Politiker von links bis rechts, die sich in der parlamentarischen Gruppe «parldigi» für «digitale Nachhaltigkeit» einsetzen, wollen den Bundesrat jetzt zwingen, die aus ihrer Sicht schädliche juristische Einschätzung zu korrigieren. GLP-Nationalrat Thomas Weibel: «Das ist sehr ärgerlich. Es ist doch im Interesse der Steuerzahler, wenn die Verwaltung Software mehrfach verwenden und auf diese Weise hohe Lizenzkosten sparen kann.» Der Staat spare mit OpenSource viel Geld, dies werde durch Befolgung des Gutachtens verhindert.

In jüngster Zeit setzen immer mehr Amtsstellen auf Open Source. Der Kanton Waadt entwickelte ein Programm zur Bearbeitung von Baubewilligungen, das Baselland, Neuenburg, Uri und Tessin gratis übernehmen konnten. Das Bundesgericht entwickelte die preisgekrönte Software Open Justitia zur Suche und Bearbeitung von Urteilen, die andere Gerichte ebenfalls gratis einsetzten.“

[weiter lesen]

Kommentar erfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert