Themen: Bundesverwaltung, OpenJustitia, Presse, Vorstoss


Bern, 21. Oktober 2012 – Berichterstattungen in Tagesschau und SonntagsZeitung zeichnen ein unvollständiges Bild vom preisgekrönten Open Source Projekt OpenJustitia des Bundesgerichts. Aus dem Kreis der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit mit 40 Mitgliedern von BDP, CVP, EVP, FDP, GLP, Grüne, SP, und SVP wird deshalb in der Wintersession eine Motion eingereicht um die Freigabe von Open Source Software durch öffentliche Institutionen künftig explizit zu erlauben.

Gestern Samstag und heute Sonntag wurde in der Tagesschau und in der SonntagsZeitung unvollständig über das Open Source Projekt OpenJustitia des Bundesgerichts berichtet. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass das Bundesgericht durch die kostenlos verfügbare Gerichtssoftware als „staatliche Institution illegal ein Gewerbe betreibt und mit einem zu 100 Prozent subventionierten Produkt private Anbieter aus dem Markt drängt.“

Verschwiegen wurde erstens, dass das Bundesgericht vor mehreren Jahren für den Eigenbedarf die Software entwickelte, weil auf dem Markt keine Alternative mit vergleichbarer Qualität verfügbar war. Insbesondere bei der Recherche nach früheren Gerichtsentscheiden müssen sich die Bundesrichter als letzte Instanz vollständig auf die Gerichtssoftware verlassen können, was ein hochentwickelter Suchalgorithmus voraussetzt. Dieser war bei anderen Produkten auf dem Markt nicht vorhanden, sodass das Bundesgericht gezwungen war, eine eigene Lösung zu entwickeln.

Zweitens bietet das Bundesgericht keinerlei kommerzielle Leistungen für OpenJustitia an. Mit der Gründung der OpenJustitia Community ermutigt das Bundesgericht innovative Software-Firmen, Dienstleistungen für die Open Source Plattform OpenJustitia anzubieten. Mehrere Firmen, unter anderem das Lenzburger KMU Delta Logic AG, bieten seit geraumer Zeit kommerzielle Leistungen für OpenJustitia an.

Drittens ist es seit langem in der Schweiz und auch in Europa gang und gäbe, dass öffentliche Verwaltungen für den Eigenbedarf entwickelte Software unter Open Source Lizenzen veröffentlichen um gemeinsam Informatik-Kosten zu sparen. Dies entspricht dem Grundsatz „einmal entwickeln – mehrfach anwenden“ der Schweizer E-Government Strategie. In der Schweiz gibt zum Beispiel seit Jahren der Kanton Zug die Weiterentwicklungen an seiner Geschäftsverwaltungs-Lösung OneGov frei. Und das Bundesamt für Landestopografie swisstopo entwickelt Open Source Software für sein Online-Kartenportal. In ganz Europa haben Länder und auch die Europäische Kommission selber Tausende von Open Source Lösungen für die öffentliche Verwaltung veröffentlicht.

Vor einem Jahr hat sich nun das Bundesgericht entschieden, die eigene Gerichtssoftware als Open Source Projekt unter dem Namen OpenJustitia freizugeben damit auch andere Gerichte von Bund und Kantonen von der bereits weit entwickelten Software profitieren können. Der Bericht der Tagesschau zeigt auf, dass die öffentliche Verwaltung Dank OpenJustitia tatsächlich Tausende von Franken sparen kann: Ob- und Nidwalden hätten 112’000 Franken für eine proprietäre Gerichtssoftware bezahlen müssen. Software-Anbieter, welche kommerzielle Dienstleistungen für OpenJustitia anbieten, verlangen rund 15’000 Franken für die Integration von OpenJustitia.

Damit Behörden künftig vom Parlament die explizite Erlaubnis haben, Eigenentwicklungen als Open Source Software freizugeben, wird in der Wintersession aus dem Kreis der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit mit 40 Mitgliedern von BDP, CVP, EVP, FDP, GLP, Grüne, SP, und SVP eine entsprechende Motion eingereicht.

Kontakt Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit

Nationalrätin Edith Graf-Litscher, Co-Präsidentin
edith.graf-litscher@parl.ch, +41 79 347 08 93

Nationalrat Christian Wasserfallen, Co-Präsident
christian@cewe.ch, +41 78 648 39 71

Dr. Matthias Stürmer, Geschäftsführer
matthias.stuermer@ch-open.ch, +41 76 368 81 65

Medien-Echo

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