Themen: Juristisches


Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE führt periodisch so genannte Urheberrechtsgespräche durch, an dem die am Urheberrecht interessierten Kreise ein Forum finden, um losgelöst vom Alltagsgeschäft konsultativ über Herausforderungen und Möglichkeiten des Urheberrechts zu sprechen.

An der diesjährigen Veranstaltung vom 26. Mai 2009 waren Vertreter des IGE, der ESchK, der Beobachtungsstelle für technische Massnahmen BTM, des Bundesamts für Kultur BAK, von Verwertungsgesellschaften, Verbänden und von weiteren Interessengruppen anwesend. Auf Seite der Befürworter offenerer Modelle vertrat Dr. iur. Christian Laux die  Swiss Open Systems User Group /ch/open, Dr. Felix Stalder vertrat den Verein Digitale Allmend. Für den Blog Digitale Nachhaltigkeit fassen sie die hier relevanten Punkte wie folgt zusammen:

«Dieses Jahr wurde neben einzelnen tarifbezogenen Fragen intensiv über einzelne Aspekte einer allfälligen Neuausrichtung des Urheberrechts diskutiert, z.B. ob es neue Schutzausnahmen im Urheberrechtsgesetz bräuchte und ob in der Schweiz in Ergänzung zu den Einzelaufzählungen eine allgemeine Generalklausel eingeführt werden sollte. Die Generalklausel könnte in Einzelfällen zur Lösung beitragen, wo die konkret aufgeführten Einzelausnahmen nicht weiterführen. Die Generalklausel könnte ein allgemeines Kulturprivileg begründen (auch „Kulturschranke“, d.h. eine „Schranke“ gegenüber einem ggf. zu weit greifenden Urheberrecht) und insbesondere ermöglichen, dass mit weniger Fesseln auf der Grundlage bestehender Werke Kunst neu geschaffen werden kann (z.B. wenn die Nutzung über ein blosses Zitat hinausgehen muss, um zur künstlerischen Aussage zu gelangen).

Weiter ging es auch um die Frage, ob mit öffentlichen Mitteln finanzierte Werke besonders zu behandeln sind. Mit Blick auf den Umstand, dass Vertreter des BAK anwesend waren, wurde ebenfalls diskutiert, inwiefern das BAK Kulturförderungsgelder nur unter der Auflage zusprechen könnte, dass die Arbeitsresultate nach Ablauf der ordentlichen Verwertungsperiode frei zugänglich gemacht werden. Allseits besteht hier weiterer Klärungsbedarf.»

Ein ausführlicher Bericht inklusive weiterer Punkte etwa zu Open Source und DRM findet sich unter blog.allmend.ch.

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