Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die rechtlichen Grundlagen sind so zu ändern, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel keine Gebühr erhoben wird, und dass nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in keinem vertretbaren Verhältnis…