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Themen: Bundesverwaltung, Juristisches, Microsoft, Presse


MEDIENMITTEILUNG DER BESCHWERDEFÜHRER
Zürich, 10. Januar 2010

Nachdem das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL nach mehrmonatigen Vergleichsverhandlungen im Dezember 2009 deren Scheitern verursacht hat, streben die Beschwerdeführer nun einen raschen Entscheid im Verfahren an. Es soll insbesondere verhindert werden, dass sich der Prozess bis zum Ablauf des Vertrages mit Microsoft hinzieht und der Bund vor dem Endurteil einen grossen Teil der strittigen Leistungen freihändig beziehen kann. Um den Gerichtsprozess auf den tatsächlichen Streitgegenstand zu fokussieren und von formellen Verfahrensfragen zu entlasten, haben einige kleinere Beschwerdeführer, deren Legitimation vom Bund mit Hinweis auf die fehlende Grösse ihrer Unternehmen bestritten hat, ihren Rückzug vom Prozess erklärt.

Im Beschwerdeverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob das BBL den CHF 42-Millionen-Auftrag für Softwarelizenzen samt 3rd-Level-Support ohne öffentliche Ausschreibung direkt an Microsoft vergeben durfte. Nach dem Rechtsstandpunkt der Beschwerdeführer wurde dadurch das Vergaberecht des Bundes verletzt.

Im Rahmen des Verfahrens übte die Bundesverwaltung ungerechtfertigt Kritik, dass sämtliche Beschwerdeführer nicht von der freihändigen Vergabe an Microsoft betroffen und deshalb nicht beschwerdeberechtigt seien. Dadurch entstand im Beschwerdeverfahren unnötig grosser Aufwand um die Legitimation jedes einzelnen der 18 beschwerdeführenden Open Source Unternehmen darzulegen. Obwohl offensichtlich ist, dass alle Beschwerdeführer kompetent hochqualitative Informatik-Dienstleistungen für Open Source Lösungen erbringen können und dies in grossen IT-Projekten täglich beweisen, versuchte der Bund, den Gerichtsprozess durch Formalitäten zu verzögern.

Um der Prozessverzögerung entgegen zu wirken haben sich die Beschwerdeführer dazu entschlossen, sieben der kleineren Unternehmen zurückzuziehen. Nichtsdestotrotz bieten alle der ursprünglichen Beschwerdeführer Software und IT-Leistungen an, die mit den an Microsoft vergebenen Software-Lizenzen in Konkurrenz stehen. Alle bisherigen Beschwerdeführer stehen weiterhin hundertprozentig hinter der Beschwerde. Sie haben deshalb alle ein schutzwürdiges und praktisches Interesse daran, dass der IT-Markt nicht weiter von der Vergabepraxis der Bundesverwaltung verzerrt wird. Die Beschwerdeführer bedauern, dass ausgerechnet innovative Schweizer KMUs durch die Informatik-Vergabepraxis des BBL derart benachteiligt werden.

Mediensprecher der Beschwerdeführer
Dr. Matthias Stürmer
Vorstandsmitglied Verein Swiss Open Systems User Group /ch/open
+41 76 368 81 65, matthias.stuermer@ch-open.ch

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