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Themen: Juristisches, Kt. Bern, Microsoft


Unter dem Abschnitt «Freihändige Verfahren oberhalb der Schwellenwerte» publizierte der Kanton Bern gestern im Amtsblatt die geplante freihändige Vergabe eines 27 Millionen Auftrags an Microsoft Irland. Besonders befremdend ist, dass ein Vertrag bereits vor vier Jahren abgeschlossen wurde und der neue noch bis ins Jahr 2017 dauern könnte.

Im ausschliesslich gedruckt vorliegenden Berner Amtsblatt vom 27. Mai 2009 steht unter dem Abschnitt «Freihändige Verfahren oberhalb der Schwellenwerte» auf Seite 610 ein unauffälliger Hinweis, dass der Kanton Bern bereits am 28. Januar 2005 ein «Enterprise Agreement» mit Microsoft Irland abgeschlossen hat. Mit dieser Publikation scheint der Kanton Bern bewirken zu wollen, dass die vier Jahre alte Software-Beschaffung von Microsoft juristisch ‚geheilt‘ wird und gleichzeitig für einen neuen Vertrag bis ins Jahr 2017 an die 27 Millionen Franken dafür ausgegeben werden dürfen. Wie beim Anfangs Monat bekannt gewordenen Fall aus der Bundesverwaltung soll auch bei diesem Auftrag der Informatik-Markt umgangen und eine freihändige Vergabe vorgenommen werden. Dies deshalb, weil die Kantonsinformatik laut eigenen Angaben eine sehr starke Abhängigkeit von Microsoft-Produkten aufweist und deshalb «nur Microsoft als Anbieterin in Frage» komme. Während bloss 10 Tagen haben nun Anbieter von Konkurrenzprodukten die Möglichkeit, bei der Finanzdirektion des Kanton Bern Beschwerde einzureichen.

Der Verein Swiss Open Systems User Group /ch/open ist beunruhigt über die erneute Aufdeckung einer Informatik-Beschaffung in der Verwaltung, die ohne öffentliches Ausschreibeverfahren an einen Hersteller proprietärer Software vergeben wurde. Damit bindet sich die öffentliche Hand noch stärker an Microsoft und wird auch in 8 Jahren keine Alternativen zur Auswahl haben. Auch scheint es mehr als Zufall zu sein, dass bereits zum zweiten Mal in einem Monat ein zweistelliger Millionen-Vertrag mit Microsoft auf unauffällige Weise hätte juristisch korrigiert werden sollen. Auf politischer Ebene wird deshalb wie angekündigt Grossrat Marc Jost (EVP) mittels dringlicher Interpellation die freihändige Vergabe kritisch hinterfragen. Und im Falle der freihändigen Vergabe beim Bund ist letzte Woche eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden, die bereits einen ersten Erfolg erzielt hat.

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