22.01.2019 - 25/2019

Der Regierungsrat wird gebeten, konkrete Lösungswege aufzuzeigen, wie Geschäftsmodelle der Sharing Economy im Kanton nachhaltig mit unseren Versicherungs- und Sozialwerken in Einklang gebracht und ausgehandelt werden können.

Begründung:

Die Sharing Economy ist zu einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Tatsache geworden. Ein grosser Teil der Bevölkerung hat die Vorteile des Ansatzes «Teilen statt Besitzen» erkannt und das Angebot in etwelcher Form in Anspruch genommen. Dieser Trend führt zunehmend zur «Gig Economy», wonach Menschen ihre Arbeitskraft abschnittweise – mehr oder weniger kurzfristig – in unterschiedlichen Lebens- und Dienstleistungsbereichen zur Verfügung stellen. Häufig erfolgt dies über elektronische Vermittlungsplattformen.

Die Strukturen unserer Versicherungs- und Sozialwerke werden diesen neuen Arbeitsformen nicht mehr gerecht. Sie unterscheiden ohne Flexibilität zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit und ordnen diese nach eigenem Ermessen zu. Dies führt zur unbefriedigenden Situation, dass Teilnehmende der Sharing und Gig Economy von den Sozialversicherungen zurückgewiesen werden und sich nicht ordentlich versichern können.

Es ist unumstritten, dass jede und jeder Erwerbstätige Zugang zu unseren Versicherungs- und Sozialwerken haben muss – sowohl im Sinne eines Rechts als auch einer Pflicht. Dazu müssen neue Wege und Mechanismen für die Erfassung, Zuordnung und Beitragszahlung durchleuchtet und ausgehandelt und der Realität eines sich verändernden Arbeitsmarkts undogmatisch und pragmatisch gerecht werden.

Der Kanton Zürich als Wirtschaftsmotor der Schweiz und als Anziehungspunkt für neue Geschäftsmodelle und entsprechend neue Arbeitsformen hat ein besonderes Interesse, sich hinsichtlich zeitgemässen Zugangs zu Sozialversicherungen einzusetzen, Lösungen auszuleuchten und bei den entsprechenden Behörden und Entscheidungsträgern zu präsentieren