Beschaffung von Open Source Software. Anpassung der AGB
Eingereichter Text 1. Der Bundesrat wird eingeladen, mittels verwaltungsinternen Weisungen sicherzustellen, dass die Bundesstellen bei Ausschreibungen die vollumfängliche Akzeptanz der AGB Bund nicht mehr zum Eignungskriterium (Muss-Kriterium) erklären, sondern sie ausschliesslich als Zuschlagskriterium (Kann-Kriterium) festlegen. 2. Die AGB Bund sowie die Beschaffungsrichtlinien des Bundes sind derart anzupassen, dass Informatik-Lösungen, basierend auf Open Source Software (OSS),…