Themen: Bundesverwaltung, OpenJustitia, Vorstoss


Nationalrat und Mitglied des Kernteams der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit Thomas Weibel hat eine Interpellation eingereicht, die wesentliche Fragen betreffend Freigabe von Open Source Software durch Behörden klären soll.

Mit der Antwort des Bundesrats kann bis zur nächsten Session im März 2013 gerechnet werden. Die Interpellation, unterzeichnet von 18 weiteren Nationalräten und Nationalrätinnen aus unterschiedlichen Parteien, lautet wie folgt: (aufgeschaltet in Kürze auf der Parlaments-Website)

Interpellation Freigabe von Open Source Software durch Behörden

Gemäss heutiger Praxis entwickelt die öffentliche Hand für ihren Eigenbedarf selber Software-Lösungen oder lässt diese von externen Dienstleistern entwickeln. Damit liegt das Urheberrecht auf Seiten der Verwaltung, wodurch eine Wiederverwendung von anderen öffentlichen Stellen möglich wird und laut E-Government-Strategie Schweiz auch explizit gewünscht ist: „Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards: Dank dem Prinzip ‚Einmal entwickeln – mehrfach anwenden‘, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.“ Die Plattform Open eGov verfolgt dieses Ziel beispielhaft, indem sie die Wiederverwendung von Software-Komponenten und Shared Services fördert. Gleichzeitig veröffentlichen Verwaltungsstellen wie z.B. die swisstopo, das EJPD oder das Bundesgericht eigene Software auch unter Open Source Lizenzen.

In diesem Zusammenhang interessiert die Antwort auf folgende Fragen:

– Welche Software-Lösungen von welchen Bundesstellen bestehen, für welche die Urheberrechte beim Bund liegen?

– Sind Massnahmen erforderlich um die Software-Lösungen unter Open Source Lizenzen freizugeben (Anpassung von Gesetz, Verordnung etc.) damit alle Interessierten kostenlos von den mit Steuergeldern finanzierten Entwicklungsarbeiten profitieren können?

– Falls ja, welche konkreten Massnahmen?

 

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