Themen: Bundesverwaltung, Juristisches, Open Source, OpenJustitia, Presse, Vorstoss


MEDIENMITTEILUNG DER PARLAMENTARISCHEN GRUPPE
DIGITALE NACHHALTIGKEIT PARLDIGI

Bern, 20. März 2015

Der Nationalrat hat heute beschlossen, das vom Bundesrat empfohlene Postulat von Balthasar Glättli (Grüne, ZH) bezüglich Open Source Freigaben durch Bundesstellen anzunehmen. Nun wird der Bundesrat vertieft prüfen, ob und wenn ja wo eine gesetzliche Anpassung vorgenommen werden muss, damit Bundesstellen eigene Software unter Open Source Lizenzen freigeben können.

Bereits 2012 hat Nationalrat Thomas Weibel (GLP, ZH) eine Interpellation eingereicht, dass Freigaben von Open Source Software durch Bundesbehörden explizit erlaubt werden sollen. Daraufhin liess der Bundesrat ein Gutachten durch die Verwaltungswissenschaftler Georg Müller und Stefan Vogel erstellen. Gemäss deren Aussagen können Behörden untereinander ohne weiteres Software-Entwicklungen austauschen, aber für die öffentliche Freigabe als Open Source Software würde eine gesetzliche Grundlage benötigt.

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit ist der Ansicht, dass als Open Source veröffentlichte Software durch Behörden schon nur aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sinnvoll sind und es deshalb kein neues Gesetz braucht. Um dennoch die aufgrund des Gutachtens entstandene Unklarheit anzugehen, reichte Balthasar Glättli (Grüne, ZH) Ende 2014 das Postulat 14.4275 „Wie kann die Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden?“ ein, das heute durch den Nationalrat angenommen wurde. Darin wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) ergänzt werden muss, damit es die Freigabe von Open Source Quellcode durch den Bund explizit erlaubt. Diese Prüfung der juristischen Grundlagen hätte gemäss „OSS-Strategie der Bundesverwaltung“ bereits vor zehn Jahren stattfinden sollen.

Nationalrat Glättli ist sowohl erfreut als auch enttäuscht: „Ich begrüsse es, dass der Bundesrat nun prüft, wie die Freigabe von Open Source Software durch den Bund ermöglicht werden kann. Dass er diese sinnvolle Art von Behörden-Kooperationen aber nicht bereits vor Jahren geregelt hat befremdet aber: immerhin steht in der offiziellen Open Source Strategie des Bundes seit 2005 genau diese Forderung.“

Das bernische Parlament befürwortete vor einem Jahr einstimmig eine Motion, dass der Kanton Bern künftig seine Software-Entwicklungen grundsätzlich als Open Source veröffentlicht. Auch im Ausland ist es seit Jahren völlig normal und erwünscht, dass Behörden ihre mit Steuergeldern finanzierten Software-Entwicklungen unter Open Source Lizenzen freigeben. So empfiehlt beispielsweise die Britische Regierung den Behörden explizit, dass eigene Software als Open Source veröffentlicht wird und betreibt dazu sogar ein eigenes Quellcode-Verzeichnis auf GitHub. Und in Frankreich soll aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes der Quellcode von Software unter einer Open Source Lizenz freigegeben werden.

Kontakt

Dr. Matthias Stürmer, Geschäftsleiter Parldigi
matthias.stuermer@ch-open.ch, +41 76 368 81 65

1 Kommentar

  • Betrachtet man all die IT-Skandale des Bundes, ist es bemerkenswert wie gut ausgerechnet das Open Justitia Projekt abgeschlossen wurde.

    Daran sollte man ein Beispiel nehmen. Möglicherweise hat hier der öffentlichkeitsfaktor der Software selbst für eine bessere Qualität inerhalb des Projektes gesorgt.

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