Zwischenerfolg der Open Source Anbieter am Bundesverwaltungsgericht
Am 3. Juli hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Zwischenentscheid im Prozess der OSS Anbieter gegen die Beschaffung von Microsoft-Software im Wert von CHF 42 Mio. bekannt gegeben. Es hat entschieden, dass der Bund zur Zeit zwar Software bei Microsoft beziehen darf, aber selber die Verantwortung für das Risiko trägt, wenn der Vertrag zwischen dem Bund und…