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Themen: Bundesverwaltung, Juristisches


Am 3. Juli hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Zwischenentscheid im Prozess der OSS Anbieter gegen die Beschaffung von Microsoft-Software im Wert von CHF 42 Mio. bekannt gegeben. Es hat entschieden, dass der Bund zur Zeit zwar Software bei Microsoft beziehen darf, aber selber die Verantwortung für das Risiko trägt, wenn der Vertrag zwischen dem Bund und Microsoft im weiteren Verlauf des Verfahrens als nichtig erklärt wird.

Zusammen mit anderen Aspekten des Zwischenentscheids sorgt dies für weitere Zuversicht bei den an der Beschwerde beteiligten 18 Unternehmen:

«Der Entscheid bestärkt uns darin, an unseren Forderungen fest zu halten. Der Bund muss Aufträge in dieser Grössenordnung anbieterneutral ausschreiben. Die durch die Vergabestelle geltend gemachte Ausnahmebegründung, es gäbe keine Alternativen zu Software von Microsoft, liegt schlicht nicht vor.»

Diverse Medien haben diesen Zwischenschritt im Verfahren aufgegriffen, so etwa die NZZ unter dem Titel Riskante Bundesaufträge an Microsoft, der TagesAnzeiger mit Bund darf vorerst weiter Microsoft-Dienstleistungen beziehen und viele weitere Medien mehr. Auch Schweizer Radio DRS lieferte in der Sendung „Rendez-vous“ ein kurzes Update zum offenbar nach wie vor auf breites Publikumsinteresse stossende Thema (MP3).

Weitere Details finden Sie in der vollständigen Medienmitteilung der Beschwerdegemeinschaft (PDF / ODF / DOC).

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