Min Li Marti

Nationalrätin

Eingereicht am: 14.03.2024

14.03.2024 - 24.3235
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Eingereicht

Die Fortschritte der künstlichen Intelligenz, insbesondere im Bereich der generativen KI, entwickeln sich rasant. Dabei stellen sich eine Reihe von Fragen, inwiefern allfälliger Regulierungsbedarf besteht und ob dieser durch bestehendes Recht abgedeckt wird oder es dazu Anpassung bedarf. Der Bundesrat hat angekündigt, dass bis Ende 2024 Regulierungsansätze geprüft werden. Zum Training generativer KIs werden grosse Mengen von Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Musikstücke oder weiteres verwendet. Diese Werke sind zu einem Teil urheberrechtlich geschützt. Der Bundesrat schreibt in der Antwort auf die Interpellation 23.3583 dass es «Gegenstand intensiver Diskussionen» sei, ob die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zu Trainingszwecken eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellt. Er verweist dabei auf die Vernehmlassung zum Leistungsschutzrecht, in der auch die Frage aufgeworfen wurde, ob die Frage der KI-Anwendungen in das Gesetzesprojekt einfliessen sollen. Ich bitte in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat die Vernehmlassung ergeben, dass Handlungsbedarf bezüglich Trainingsdaten im Urheberrecht besteht?
  2. Die Urheberrechtsfrage betrifft nicht nur journalistische Werke, sondern auch viele andere Werke wie beispielsweise Fotografien, Illustrationen, Musikstücke oder andere kreative Werke. Zum Beispiel ist es möglich, Bilder explizit im Stil einer illustrierenden Person generieren zu lassen und diese dann zu verwenden. Inwiefern wird bei einer allfälligen Urheberrechtsrevision auch auf diese anderen Werkformen eingegangen?
  3. Ist der Bundesrat in Kontakt mit anderen betroffenen Verbänden und Branchen?
  4. Ist die Frage des Urheberrechts Teil der Auslegeordnung zum Regulierungsbedarf? Wenn nein, warum nicht?
  5. In verschiedenen Ländern finden zu dieser Frage Gerichtsverfahren statt, oder sind bereits Urteile gefällt worden. Zudem sind auch diverse Regulierungsbegehren offen. Wie beurteilt der Bundesrat das internationale Umfeld in dieser Frage.