17.01.2019 - 5/2019
Stufe: Kantonale Vorstösse
Stand der Beratung: Motion an 2. Rat

Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten, die es künftig ermöglicht, Unterschriften für Volksinitiativen und fakultative Referenden elektronisch zu sammeln. Dazu zählt auch die Sammlung von elektronischen Unterschriften oder elektronischen Signaturen über das Internet oder auf mobilen Endgeräten.

Begründung

Unterschriften für Initiativen und Referenden werden heute nach wie vor auf Papier gesammelt und sind mit einigen finanziellen und personellen Ressourcen für Komitees und Parteien verbunden. Aber auch die Prüfung der handgeschriebenen Unterschriften erfordert für die Verwaltung einen erheblichen Aufwand.

Im Frühjahr 2018 hat der Regierungsrat mit der Strategie «Digitale Verwaltung» die Weichen für die digitale Zukunft im Kanton Zürich festgesetzt. Darin zeigt er detailliert auf, wie er die digitale Entwicklung gestalten und die Chancen der Digitalisierung nutzen will. Teil der Strategie ist ein Impulsprogramm mit zahlreichen Digitalisierungsvorhaben.

Mit der elektronischen Unterschriftensammlung im Internet oder auf mobilen Endgeräten können breitere Bevölkerungsgruppen erreicht und somit die direkte Demokratie gestärkt werden. Zunehmend können Stimmberechtigte in ländlichen Agglomerationsgemeinden oder auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für Initiativen und fakultative Referenden gewonnen werden. Die elektronisch gesammelten Unterschriften können ohne Portokosten effizienter und rascher der Verwaltung zur Beglaubigung übermittelt werden. Die Sicherheitsrisiken bei einer elektronischen Unterschriftensammlung sind überschaubar, da kein Stimmgeheimnis gewahrt werden muss und über die Vorlage nachträglich noch möglicherweise abgestimmt wird.

Mit der schweizweiten Einführung der SwissID (Digitale Identitätskarte im Netz) wird es ab 2019 möglich werden, digitale Unterschriften zu tätigen. Gemäss einem Gutachten des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) braucht es für eine «eigenhändige Unterschrift» gemäss Artikel 61 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) auf einem Touchscreen auch nicht zwingend eine digitale Identität. Sollte eine elektronische Identität dennoch vorhanden sein, so sollte auch deren Benutzung möglich sein. Wie schnell sich die SwissID verbreiten wird, ist noch unklar. In der Zwischenzeit wäre die Nutzung der Plattform ZHservices denkbar. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung nutzt die Plattform bereits, worüber heute Steuererklärungen oder Umzugsmeldungen elektronisch gemeldet werden.

Um e-Collecting zeitnah einzuführen, müssen die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.