30.08.2017 - 226/2017
Stufe: Kantonale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Immer mehr Gemeinden stellen ihre interne Organisation auf eine primär elektronische Basis um. Entsprechend ist es für diese Gemeinden von Vorteil, wenn die Unterlagen möglichst von Anfang an in elektronischer Form erzeugt oder zumindest verfügbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere den Austausch von Akten zwischen Kanton und Gemeinden.

Leider ist dies in vielen Bereichen noch nicht der Fall, was zu aufwendigen und fehleranfälligen Medienbrüchen führt. Beispiele dafür sind: Unterlagen zu Einbürgerungsgesuchen, Unterlagen für das Betreibungsamt (obwohl ein e-SchKg existiert und genutzt werden könnte), Austausch mit SVA und andere. Aus diesem Grund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen.

1. In welchen Bereichen findet der Austausch zwischen Gemeinden und Kanton noch vollständig oder teilweise in Papierform statt?

2. Wie sieht für diese Bereiche der Zeitplan für die vollständige Umstellung auf elektronischen Austausch aus? Falls es keinen Zeitplan gibt, bis wann ist ein solcher zu erwarten?

3. Wo liegen die Problempunkte, die eine rasche Umstellung behindern? Wo liegt hier noch Handlungsbedarf seitens der Gemeinden oder auch des Kantonsrates?