Open Hearing Zielbild E-ID

Themen: Allgemein, E-ID, Events, Forschung, Juristisches, Presse, Sicherheit, Vorstoss, Wahlen


Rückblick: Open Hearing zum Zielbild E-ID

 

Folgend auf die Eröffnung der Konsultation zu einer künftigen Schweizer E-ID Lösung durch Bundesrätin Karin Keller-Suter hat die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) am 28. September  ein virtuelles Open Hearing zum Zielbild E-ID durchgeführt. Zunächst haben Michael Schöll und Daniel Markwalder den aktuellen Stand der Arbeiten des Bundes zur E-ID erläutert und die technischen Aspekte der E-ID dargestellt. Anschliessend hat Urs Fischer die praktischen Implikationen im Gesundheitsbereich aufgezeigt und Christoph Graf den Einsatz der E-ID im Bildungssektor skizziert. 

 

Bisheriger Vize Michael Schöll wird Chef des Bundesamts für Justiz | suedostschweiz.chMichael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz, berichtete von verschiedenen Vorstössen aus allen Fraktionen im Parlament, die kurz nach der Abstimmung vom 07. März 2021 eingereicht wurden zur Förderung einer staatlichen E-ID. Vor diesem Hintergrund wurde ein breiter Konsultationsprozess angestossen mit dem Ziel, bis Ende Jahr dem Bundesrat weitere Vorschläge zum zukünftigen Vorgehen zur Umsetzung der neuen E-ID vorzulegen.

Die Lessons Learned waren, so Schöll, dass das Votum vom März kein Votum gegen die Digitalisierung oder eine staatliche E-ID war. Hauptgründe zum Nein waren die Sorgen um den Datenschutz, die Datensicherheit und die Dezentralität der vorgeschlagenen Produkte. Die Ausstellung der ID gehöre in die Hand des Staates.

Der Bundesrat habe nun das EJPD beauftragt, bis Ende 2021 in Zusammenarbeit mit dem EFD, der Bundeskanzlei und mit Einbezug der Wissenschaft und der Kantone ein Grobkonzept zu erarbeiten.

Weiter betonte Schöll, dass das neue Zielbild kein Lösungsvorschlag sei aber eine Auslegeordnung für die öffentliche Konsultation, die Bundesrätin Karin Keller Suter im September 2021 offiziell eröffnet hat. In der Konsultation gehe es um das Verständnis und einer E-ID und die Vision einer breitgenutzten Infrastruktur der Schweiz. Zu Schluss ginge es noch um die Anwendungsfälle der E-ID im Gesundheitsbereich, der Wirtschaft, der Wissenschaft und im Bildungsbereich. Abschliessend erklärte er, dass die Vernehmlassung zum neuen E-ID Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2022 eröffnet werden können.

Daniel Markwalder erklärte im Anschluss die technischen Aspekte hinter der neuen Auslegeordnung der E-ID. Markwalder erklärte, dass die Technologie nicht im Vordergrund stehen sollte. Es sei wichtig, dass mal vor allem über den Nutzen der E-ID spreche und über die Eigenschaften, die umgesetzt werden sollten. Die Technik soll sich dann nach diesen zwei Punkten ausrichten. Er betonte, dass die Zusammenarbeit zwischen Technik und Gesetzgebung in allen Phasen der Erarbeitung wichtig sei.

Anschliessend, adressierte er die drei Varianten, die für die zukünftige E-ID vorgeschlagen werden:

  • Die SSI – Self-Sovereign Identity ist ein flexibler Ausweis, der in einer Wallet abgespeichert wird. Die SSI ist viel Dynamischer anwendbar und die Anbindung mit Drittsystemen erfolgt durch einem direktem Kommunikationskanal. Ein Nachteil der Technologie sei, dass sie im Vergleich zu den Anderen noch recht jung und teilweise noch in Entwicklung sei.
  • Die PKI – Public Key Infrastructure ist im Gegensatz zur SSI nicht nur ein Login, sondern der Person wird ein Ausweis gegeben. Sie beinhaltet verschiedene Angaben, die man präsentieren kann. Mit einem privaten Schlüssel beweist der/die Inhaber*in, dass er/sie zu diesen Angaben passende Person ist.
  • Die IdP – staatlicher Identitätsprovider ist ähnlich wie die SSI nur ein Login, bei dem verschiedene Stufen von Logins ermöglicht werden. Ein Vorteil des IdP ist, dass es eine breit genutzte Technologie mit einer verhältnismässig einfachen Architektur ist. Hingegen gibt es keine Trennung zwischen Ausstellung und Nutzen. Beim staatlichen Identitätsprovider fallen viele Daten an und zudem wird eine breite Nutzung erschwert.

 

Urs Fischer, Leiter des Business Development & Innovation bei Health Info Net (HIN) AG, gab einen Einblick in die Anwendungen der E-ID im Gesundheitsbereich. Die Gesundheitsfachpersonen wurden bei seinem Vortrag ins Zentrum gestellt. Da diese Personen, sich in den verschiedensten Situationen immer wieder ausweisen müssen -auch im digitalen Bereich-  um die Arbeitsaufgaben ausreichend ausführen zu können, könnte eine E-ID  mit der SSI-Lösung von Vorteil sein. Urs Fischer argumentierte deshalb, dass die Umsetzung der SSI-Prinzipien am Besten die Bedürfnisse der Marktteilnehmer aus Gründen der Einfachheit, Sicherheit und Usability, der Selbstbestimmung, und der Privacy by Design decken würde. Weiter sollte die Infrastruktur die flächendeckende und stabile, rechtsichere Grundlage für digitale Ökosystemen bilden.

Aus diesen Gründen, wünsche sich die HIN, dass sich die Bundesverwaltung auf die Herausgabe von Identitätsnachweisen konzentriert und die Gewährleistung eines Rechtsrahmen schafft. Somit könne einen Mehrwert für die Schweizer Wirtschaft und Behörden geschaffen werden.

Welche E-ID braucht die Schweiz? - SWITCH

Christoph Graf, Programme Leader bei SWITCH edu-ID, erklärte die Bedeutung der E-ID im Bildungsbereich. Eine E-ID, basierend auf den Vorschlag „eine E-ID ist ein vom Staat ausgestellter digitaler, Ausweis um die eigene Identität nachweisen zu können„, könne im Hochschulbereich die Einschreibung an einer Hochschule erleichtern und die Attributvalidierung bei edu-ID ermöglichen. Dies wäre hingegen nur wenige Male pro Jahr.

Wenn aber die E-ID als „eine staatlich betriebene digitale Vertrauensinfrastruktur, welche sichere, medienbruchfreie Prozesse ermöglicht und fördert“ gebraucht wird, könne sie die SWITCH edu-ID im daily business unterstützen und somit zum vertrauten Werkzeug und Begleiter der Studierenden und Hochschulen werden. Hier sollte man auf die oben erwähnten SSI und somit auf ein durchgängig nutzbares Ökosystem setzen, erklärt Graf.

Die Kernaufgabe der E-ID, so Graf, wäre die Konzentration auf den Nachweis der Identität. Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Keine Login-Funktion
  • Kein Swiss-Finish
  • Maximierung des Nutzens für Halter*innen
  • Schaffung des Rahmenwerkes
  • Aufbau der Governance
  • Maximale Offenheit für die Verifier
  • Einbezug Dritter, insbesondere von Issuern, die weitere Beglaubigungen beisteuern können

 

 

Hier geht’s zur YouTube-Aufnahme: https://www.youtube.com/watch?v=zaZOA1gva_c

 

Medienlinks:

Watson: https://www.watson.ch/!373380861

Netzwoche: https://www.netzwoche.ch/news/2021-09-29/so-will-der-bund-die-e-id-neu-aufgleisen

Inside-IT: https://www.inside-it.ch/de/post/e-id-die-moeglichen-technischen-ansaetze-20210930

Luzerner Zeitung: https://www.luzernerzeitung.ch/schweiz/digitalisierung-die-nutzer-sollen-die-neue-e-id-selber-verwalten-dann-geht-die-post-ab-dann-kann-etwas-grosses-geschehen-ld.2194971

Kommentar erfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert