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Themen: Events, Juristisches, Open Hearing, Vorstoss


Am 22. August 2022 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) die Motion 22.3890 „Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten“ ein. In der Motion, die von Ständerat Matthias Michel vertreten wird, wird der Bundesrat beauftragt, „in einem Rahmengesetz Grundlagen zu schaffen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können.“

Zu diesem Thema veranstaltete die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) am Mittwoch, 8. März 2023 ein virtuelles Open Hearing mit über 120 Teilnehmenden.

 

Gesamtpräsentation Open Hearing Sekundärnutzung von Daten

 

Von Datenschutz zu Datennutz

In seiner Einführung in die Thematik betonte Ständerat Dr. Matthias Michel, dass nebst dem bereits bestehenden Datenschutzgesetzt nun auch ein Gesetz für die Datennutzung nötig sei. Das Potential der bestehenden Daten in der Schweiz werde (noch) zu wenig oder nicht ausreichend genutzt.

Auch Prof. Dr. Kurt Schmidheiny von der Universität Basel ging aus wissenschaftlicher Sicht auf das grosse Potential der bestehenden Daten ein. Rationale und gute Politik, so Schmidheiny, sei nur möglich auf der Grundlage „von möglichst gutem Wissen zu deren Auswirkungen.“ Dieses Wissen beruhe auf belastbarer Evidenz, die auf guten Daten basiere und transparent hergestellt werde. Um gute wissenschaftliche Evidenz zu gewährleisten, benötige es grosse Datensätze mit „detaillierten und qualitativ hochstehenden Daten“ über die Zeit und über den Raum.

Obwohl es bereits gute Grundlagen gäbe, fehle es der Schweiz momentan noch an Infrastrukturen für Remote Access, auf die WissenschaftlerInnen zugreifen können. Zudem brauche es eine Infrastruktur für eine gesicherte langfristige Speicherung der Daten für die Reproduktion und Replikation der wissenschaftlichen Recherchen. Hierfür brauche es klare Regelungen des Zugangs mittels Entscheidungsgremien mit gesetzlichem Auftrag.

 

Herausforderungen beim Datenschutz

Anschliessend erläuterte der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Adrian Lobsiger die möglichen Herausforderungen aus der Perspektive des Datenschutzes. Bei der Sekundärnutzung von Daten ginge es nicht um Personendaten, sondern um Sachdatennutzung für die Forschung, Prozesssteuerung, Planung usw. Der Datenschutz werde involviert, sobald personenbezogene Daten vorhanden seien. Für die Sekundärnutzung von Daten müssen Personendaten zuerst anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden und sozusagen zu Sachdaten bearbeitet werden.

„Das Gesetz über Sekundärnutzung kann nützliche Instrumente und Prozesse bieten, die auch technische Interoperabilität, Abstimmung und Finanzierung fördern.“

 

Digitale Selbstbestimmung

Dr. Esther Koller, Generalsekretärin SATW, präsentierte aus wirtschaftlicher Sicht Handlungsempfehlungen, wie mit dem neuen Gesetz vertrauenswürdige Datenräume geschaffen werden können. Nebst einer klaren Definierung der Zuständigkeiten und Rollen, brauche es eine gemeinsame Vision und einen Rahmen, um die Spannungsfelder zwischen dem Datenschutz und der Datennutzung aufzulösen. Dabei sollte unter anderem ein inklusiver Ansatz in die gemeinsame Vision eingehen und die internationale Interoperabilität sichergestellt werden.

Abschliessend beleuchtete Mathis Brauchbar von der advocacy AG die Sekundärnutzung von Daten im Gesundheitssektor. Die Zweitnutzung von Gesundheitsdaten, so Brauchbar, geschehe hauptsächlich in der Grundversorgung, der Forschung, sowie im Public Health Bereich. Wie auch von Adrian Lobsiger erwähnt, betont Brauchbar, dass es nicht am Datenschutz scheitere, sondern oftmals an den kulturellen und technischen Anreizproblemen.

 

Weitere Veranstaltungen zum Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten:

Die Swiss Data Alliance (SDA) wird am Mittwoch, 29. März 2023 ab 17:00 Uhr die Thematik der Sekundärnutzung von Daten vertieft ansprechen. Eine Anmeldung ist via swissdataalliance.ch/forschung möglich.

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