09.05.17openhearing-itbeschaffungen

Themen: Bundesverwaltung, Juristisches, Öffentliche Beschaffung, Öffentlichkeitsgesetz, Open Hearing


Am 5. Mai 2017 führte die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit ein Open Hearing zum Thema „IT-Beschaffungen und das neue Beschaffungsgesetz“ im Bundeshaus durch. Parlamentarier, Vertreter aus der ICT-Wirtschaft, Behörden, Medienvertreter und geladene Gäste diskutierten über die Revision des neuen Beschaffungsgesetz (BöB). Die Schwerpunkte wurden auf das Öffentlichkeitsgesetz und freihändige Vergaben im IT-Bereich gelegt. Nun sind die Videoaufzeichnung der offenen Diskussion sowie die Präsentationsfolien des Anlasses zugänglich.

Nach der Begrüssung durch Parldigi Co-Präsident Franz Grüter, Nationalrat SVP Kt. Luzern, führte Claudia Schneider-Heusi, Anwältin spezialisiert im Beschaffungsrecht, in die Thematik der BöB-Revision ein. Nach der Einführungspräsentation folgten die Statements der vier Podiums-Teilnehmenden, Nadia Fischer von Liip, dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger, Oracle-Schweiz Chef Hanspeter Kipfer und dem stellvertretenden Rechtschef von armasuisse, Per Magnus Larsson.

Bezüglich der momentan vorgesehenen Auskoppelung des Öffentlichkeitsprinzips aus dem BöB betonte der EDÖB Adrian Lobsiger, dass das Öffentlichkeitsgesetz nur einen Nutzen habe, wenn es auch heikle und sensible Bereiche der Verwaltung betreffe, ansonsten könne auf das Gesetz verzichtet werden. Ein Gegenargument kam von Per Magnus Larsson, der am Beispiel von Armee-Beschaffungen erklärte, dass zwar die Bürger, die Medien und die Politik ein Anrecht darauf hätten zu wissen, was in der Verwaltung passiere. Allerdings gäbe es gewisse Bereiche, welche geschützt werden müssen, damit genügend Anbieter vorhanden seien und diese möglichst offen gegenüber dem Bund kommunizieren. Ansonsten könnten aufgrund zurückgehaltener Informationen zusätzliche Risiken bei den Beschaffungen entstehen. Daher müsse von Dritten Anvertrautes einen besonderen und garantierten Schutz geniessen. Adrian Lobsiger entgegnete, dass solche Ausnahmen bereits im Öffentlichkeitsgesetz vorgesehen seien und dass das Öffentlichkeitsgesetz erst zum tragen käme, wenn ein Beschaffungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen sei.

Für  Hanspeter Kipfer sind es nebst dem geistigen Eigentum hauptsächlich Roadmaps für Produkte, die für den Kunden relevant für die Entscheidungsfindung sind und gleichzeitig viele wertvolle Informationen über die Zukunftsplanung des Anbieter-Unternehmens beinhalten. Es muss somit sichergestellt sein, dass diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Nadia Fischer als Vertreterin eines Open-Source KMUs entgegnete, dass auch gerade für die Firma Liip die individuellen Lösungen, welche sie in den Angeboten erarbeiten und somit das Differenzierungsmerkmal von Liip gegenüber der Konkurrenz bilden, nicht veröffentlicht werden sollten. Jedoch sehe sie aufgrund dessen kein Bedarf das Öffentlichekitsprinzip aus dem BöB auszuklammern. Im Gegenteil, als Steuerzahlerin sei sie sehr daran interessiert, dass dies weiterhin gelte. Ein Unternehmen, das ehrlich und transparent arbeite, sollte mit dem Öffentlichkeitsgesetz kein Problem haben.

Im Anschluss an die moderierte Fragerunde wurde die Diskussion eröffnet und rege verschiedene Ansichten dargelegt sowie kritische Fragen gestellt. Zum Abschluss verabschiedete Parldigi-Co-Präsidentin Edith Graf-Litscher, Nationalrätin SP Kt. Thurgau, alle Teilnehmenden und lud zum anschliessenden Apéro ein.

Weiterführende Informationen

Präsentationsfolien von Claudia Schneider-Heusi

Netzwoche, 4. Mai 2017: „Hitzige Debatte um das Beschaffungswesen“

inside-it.ch, 5. Mai 2017: „Parlament wird das Beschaffungsgesetz BöB noch ändern“

1 Kommentar

Kommentar erfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert