Themen: Bundesverwaltung, Öffentliche Beschaffung, Presse, Vorstoss


Im Januar 2014 hat die Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit Edith Graf-Litscher angekündigt, dass sie eine Motion für mehr Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen einreichen wird (10vor10 berichtete darüber). Nachdem der Bundesrat den Vorstoss „Publikation der Basisinformationen aller Beschaffungen des Bundes ab 50 000 Franken“ zur Annahme empfohlen hatte, stimmte der Nationalrat im Juni 2014 der Motion zu. Am Montag, 8. Dezember 2014 hat nun auch der Ständerat die Motion  angenommen.

Konkret will der Bundesrat die Einführung dieser Publikationspflicht im Rahmen der Revision des Beschaffungsgesetzes umsetzen:

Eine rechtliche Grundlage, wonach alle gemäss dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) getätigten Beschaffungen mit einem Vertragsvolumen ab 50 000 Franken mindestens einmal jährlich öffentlich in maschinenlesbarer Form zu publizieren sind, soll im Rahmen der geplanten Revision der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) eingeführt und informationshalber in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes aufgenommen werden.

Es bleibt nun zu hoffen, dass diese neue Praxis auch bei Kantonen, Gemeinden und anderen öffentlichen Institutionen der Schweiz Einzug hält. Damit wird die weltweite Bewegung für mehr Transparenz und Partizipation bei öffentlichen Beschaffungen unterstützt, die heute durch Initiativen wie Open Contracting oder Stop Secret Contracts angeführt wird:

OpenContracting

stopsecretcontracts

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