13.06.2013 - 13.3380
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Als ich kürzlich im Internet für den August ein Zugbillett von Paris nach Genf kaufen wollte, war ich sehr überrascht zu sehen, dass sich der Billettpreis ziemlich rasch erhöhte, während mir aber, sobald ich die Verbindung oder den Computer wechselte, wieder der ursprüngliche Billettpreis angezeigt wurde. Dies geschah sowohl auf der Website der SBB als auch auf jener der SNCF. Nach einigen Nachforschungen musste ich feststellen, dass es sich hierbei um ein legales Verfahren handelt. Das Ziel dabei ist, Kundinnen und Kunden mit künstlich erhöhten Preisen zum schnellen Kauf zu animieren, da diese dann annehmen, die Preise könnten bei längerem Abwarten noch weiter steigen. Dazu gibt es mehrere technische Mittel, wobei das IP-Tracking (Wiedererkennung von IP-Adressen) das wohl bekannteste ist. Es scheint, dass diese Methode auf den verschiedensten Online-Verkaufsplattformen angewendet wird, sei es für den Verkauf von Flugtickets oder von Waren. Die EU-Kommission befasst sich zurzeit ebenfalls mit dem Thema. Diese Verkaufsmethode ist äusserst fragwürdig, da den Kundinnen und Kunden ein mangelndes Angebot vorgegaukelt wird.

Ich möchte dem Bundesrat deshalb folgende Fragen stellen:

1. Hat er Kenntnis solcher Methoden, und heisst er diese gut?

2. Machen die SBB Gebrauch von solchen Methoden? Mit welchen Mitteln will der Bundesrat überprüfen, dass dies nicht der Fall ist?

3. Hat er Kenntnis von der Anwendung solcher Methoden in der Schweiz?

4. Ist er bereit, das IP-Tracking in der Schweiz zu verbieten?

5. Wie kann gegen IP-Tracking vorgegangen werden?

6. Gedenkt er, in dieser Sache mit der EU-Kommission in Kontakt zu treten, um allenfalls die Vorgehensweisen zu harmonisieren?

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.08.2013:

1. Der Bundesrat hat Kenntnis von solchen Praktiken, die darin bestehen, IP-Adressen zu sammeln und auszuwerten, um mit jeder erneuten Anfrage derselben IP-Adresse den Preis eines Produktes zu verteuern. Für diese Verkaufsmethode auf Internetplattformen verwendet man die Begriffe „IP-Targeting“, „Profilierung von IP-Adressen“ oder „IP-Tracking“. Der Bundesrat ist für die Zukunft daran interessiert, die Praktiken des IP-Trackings eingehender zu diskutieren.

2. Die SBB haben mitgeteilt, dass sich ihre Preise nicht nach den Anfragen pro IP-Adresse richten. Mit anderen Worten praktizieren die SBB kein IP-Tracking für den Online-Verkauf ihrer Billette.

Bezüglich der Kontrollmittel des Bundesrates weisen wir darauf hin, dass die Regierung die Befugnisse der Generalversammlung der SBB wahrnimmt (nach Art. 10 Abs. 2 und Art. 7a des Bundesgesetzes vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen, SBBG, sowie aus der Leistungsvereinbarung nach Art. 8 SBBG). Der Bundesrat ist entsprechend befugt, auf strategischer Ebene und bei der Festsetzung der Ziele der SBB einzugreifen. Die SBB geniessen jedoch eine betriebliche Autonomie (Art. 3 SBBG). Diese Bestimmung (Zweck und Unternehmensgrundsätze) gibt den SBB eine recht grosse Freiheit in ihrer Geschäftsführung. Infolgedessen verfügt der Bundesrat nicht über konkrete Mittel, um auf operativer Ebene Kontrollen durchzuführen.

3. Vom „schweizerischen Territorium“ zu reden ist heikel, wenn es ums Internet geht. Es sind jedoch Fälle von IP-Tracking auf schweizerischen Internet-Websites angezeigt worden.

4./5. Was ein allfälliges Verbot des IP-Trackings anbelangt, stellt sich die Frage der Transparenz in der Praxis und der vorgängigen Zustimmung der Internetbenutzer, dass ihre IP-Adressen gesammelt werden, entsprechend dem Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (SR 235.1). Auch müsste das Problem eines möglichen unlauteren Geschäftsgebarens untersucht werden.

6. Im Bereich des elektronischen Handels wäre ein Bundesgesetz ohne Abstimmung insbesondere mit unseren europäischen Partnern von sehr geringer Wirkung. Die Europäische Kommission hat die Frage des IP-Trackings Anfang des Jahres aufgegriffen. Eine Koordination mit der Kommission ist unumgänglich. Wie bereits dargelegt, würde ein Alleingang im Bereich des Internets keine befriedigenden Resultate bringen.