Gerhard Andrey

Nationalrat

Eingereicht am: 04.05.2023

04.05.2023 - 23.3581
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Systeme zur automatisierten Entscheidungsfindung (ADM) sind zwar bereits seit Längerem in der Forschung, der Industrie oder auf online Plattformen im Einsatz. Mit der Popularität und der raschen Verbreitung von Anwendungen wie Chat GPT ist Künstliche Intelligenz seit einigen Monaten jedoch in aller Munde.

Es drängt sich ein pragmatischer regulatorischer Umgang mit diesen potenten, sich rasch weiterentwickelnden digitalen Werkzeugen auf. Mit der Distributed Ledger (Blockchain) Vorlage hat die Schweiz mit einen prinzipienbasierten Ansatz in einer ähnlichen, technologisch volatilen Ausgangslage, Rechtssicherheit schaffen können. Dabei wurden die Ausprägungen, welche Blockchain-Anwendungen einnehmen können, entlang bekannten Prinzipien verortet und in bestehenden Gesetzen um tatsächliche neue Eigenheiten ergänzt. So wurde zum Beispiel das Aktienrecht leicht angepasst, um mit den Eigenheiten von Blockchain-Wertpapieren, welche mit sogenannten Smart contracts versehen sind, kompatibel zu sein.

Die DLT-Gesetzgebung kann rückblickend klar als vorteilhaft für den Wirtschaftsstandort Schweiz beurteilt werden. Ähnlich dürfte es sich bei einer prinzipienbasierten KI-Vorlage abzeichnen.

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Analogie zu der DLT-Vorlage und wo sieht er bezüglich dem Gesetzgebungsansatz Unterschiede zu KI?

2. Ist der Bundesrat bereit, die Anwendung künstlicher Intelligenz mit einem vergleichbaren Ansatz zeitnah in einen rechtssicheren Rahmen zu bringen, damit Unternehmen und Organisationen diese Werkzeuge sicher einsetzen können? Falls nein, weshalb nicht?

3. Falls ja, sieht der Bundesrat eine Notwendigkeit, einzelne Vorlagen branchenspezifisch – ebenfalls prinzipienbasiert – anstatt gesamthaft anzugehen? Wenn ja, weshalb?