22.03.2018 - 18.3062
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Eingereichter Text:

Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um das elektronische Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden zu erlauben. Dazu zählt auch die Unterschrift über Touchscreens. Der Bund soll in diesem Zusammenhang die digitale Partizipation der stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer im In- und Ausland stärken.

 

Begründung:

E-Collecting war ein fester Bestandteil der „Vote électronique“-Strategie des Bundesrates, um die Volksrechte der Schweiz zu modernisieren (vgl. BK, Strategische Planung Vote électronique, 18. März 2011). Im April 2015 kündigte der Bundesrat überraschend an, auf die Weiterführung im Bereich des E-Collecting zu verzichten. Die Folge davon ist eine Schwächung der direkten Demokratie, da wachsende Teile der Stimmberechtigten bei Unterschriftensammlungen ausgeschlossen und immer höhere finanzielle und personelle Ressourcen für die Komitees nötig werden.

Eine Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) soll daher digitale Unterschriften erlauben – etwa auf Touchscreens, so wie seit geraumer Zeit der Empfang von Paketen und Einschreiben bestätigt wird. Dies würde es einer breiteren Bevölkerungsgruppe und insbesondere den Auslandschweizerinnen und -schweizern erlauben, Volksinitiativen und Referenden einfacher, sicherer und kostengünstiger auf Geräten wie Smartphones und Tablets zu unterzeichnen und den Komitees ohne Portokosten zu retournieren. Die gesammelten Unterschriften könnten effizienter und rascher den Gemeinden zur Beglaubigung übermittelt werden. Eine digitale Lösung böte auch Sparpotenzial. Im Gegensatz zu E-Voting sind die Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Unterschriftensammlung wenig relevant, da beispielsweise das Stimmgeheimnis keine Rolle spielt.

Gemäss Gutachten des Zentrums für Demokratie Aarau (2014) bräuchte es für eine „eigenhändige Unterschrift“ gemäss Artikel 61 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) auf einem Touchscreen nicht zwingend eine digitale Identität. Die Einblendung eines Warnhinweises, dass sich strafbar macht, wer unbefugt oder für jemand anders unterzeichnet, genügt. Falls jedoch eine E-ID vorhanden wäre, sollte auch deren Benutzung möglich sein.

Um E-Collecting zeitnah einführen, müssen die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um entsprechende Pilotprojekte starten und so das nötige Wissen und die Erfahrung aufzubauen.