16.09.2018 - 2018.SR.000018
Stufe: Kommunale Vorstösse
Stand der Beratung: Folge gegeben

Die Amtsanzeiger sind das amtliche Publikationsorgan der Gemeinden und dienen als Publikationsorgan in den Amtsbezirken. Herausgegeben werden die Amtsanzeiger von den Gemeinden. Die Grundlagen für die Herausgabe der Amtsanzeiger hat der Regierungsrat des Kantons Bern mit der Verordnung vom 11. August 1993 über die Amtsanzeiger (AnzV, BSG 103.21) geschaffen.

Die Gemeinden können sich zu diesem Zweck als Gemeindeverband zusammenschliessen und mit dem Verlag, Druck und Vertrieb des Amtsanzeigers eine private Unternehmung beauftragen. Im 2006 ist die Stadt Bern deshalb dem Gemeindeverband «Anzeiger Region Bern» beigetreten. In der Stadt Bern werden mindestens 70’000 Haushalte regelmässig mit dem Anzeiger bedient.

Erfahrungsgemäss landet der Anzeiger direkt im Altpapier, was nicht sehr ressourceneffizient ist und dem Konzept der Smart City widerspricht. Gemäss Auskunft soll es möglich sein, den Anzeiger abzubestellen. Der Motionär hat dies aber bis jetzt nicht mit vertretbarem Aufwand geschafft. Die Stadt Zürich hat Ihr Publikationsverordnung (PubV)1 im 2016 so angepasst, dass amtliche Publikationsorgane im Internet zugänglich gemacht werden (Artikel 6 der PubV). Die Verteilung in Papierform an alle Haushalte erübrigt sich also. Der Gemeinderat wird mit dieser Motion beauftragt:

1. Eine smarte Lösung zu finden, damit der Anzeiger in Papierform auf einfache Weise durch die Haushalte abbestellt werden kann;

2. Dem Stadtrat ein Publikationsreglement analog jenem der Stadt Zürich vorzulegen, welches die Publikation der amtlichen Mitteilungen im Internet ermöglicht;

3. Falls nötig vorgängig beim Kanton vorstellig zu werden, damit das übergeordnete Recht so angepasst wird, damit Punkt 2 umgesetzt werden kann.

Dies ist zum Nutzen aller Berner Gemeinden.