14.03.2023 - 23.3147
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) bringt viele potenzielle Vorteile, um unseren Alltag zu verbessern. Allerdings ist es auch wichtig, die Herausforderungen und Risiken zu beachten, die mit der Nutzung dieser Technologie einhergehen. Insbesondere stellen KI-Systeme, die Sprache verstehen und erzeugen können, wie beispielsweise ChatGPT, potenzielle Risiken für die Gesellschaft dar. Zum Beispiel kann es problematisch sein, wenn Kinder ChatGPT nutzen, um bei Prüfungen zu schummeln, oder wenn Anwältinnen und Anwälte ihre Arbeit ChatGPT überlassen, anstatt ihr eigenes Fachwissen zu nutzen.

Als Schweizer Regierung muss der Bundesrat dafür sorgen, dass KI auf für die Schweizer Bevölkerung verantwortungsvolle, ethische und sichere Weise eingesetzt wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, klare und effiziente Regelungen zu schaffen, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre, die Ethik der KI und die Transparenz der KI-Entscheidung gewährleisten sowie vor Cyberangriffen und Manipulation schützen.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Schweiz zu gewährleisten?

2. Wie gedenkt der Bundesrat, die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der Schweizer Bevölkerung vor dem Einsatz von KI zu schützen?

3. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass KI ethisch korrekt eingesetzt wird, sodass insbesondere Diskriminierung und Polarisierung vermieden werden?

4. Wie gedenkt der Bundesrat die Transparenz der KI zu gewährleisten und es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, zu verstehen, wie Algorithmen Entscheidungen treffen?

5. Welche Sicherheitsmassnahmen will der Bundesrat einführen, um Cyberangriffe und KI-Manipulationen zu verhindern?

6. Wie gedenkt der Bundesrat mit den potenziellen Risiken, die mit der Nutzung von Chatbots wie ChatGPT, die Sprache verstehen und erzeugen können, in Bezug auf Täuschung oder den Ersatz menschlicher Fähigkeiten umzugehen?

7. Wie gedenkt der Bundesrat eine bessere Information der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere der Kinder, zu ermöglichen?

 

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 26.04.2023

Zu Fragen 1, 3, 4 sowie grundsätzlich: Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen, Chancen und Risiken im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) seit mehreren Jahren aufmerksam und hat bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um einen verantwortungsvollen und ethischen Umgang mit KI sicherzustellen. Zu nennen sind u.a. der Bericht der IDAG KI 2019, die KI-Leitlinien für den Bund 2020 sowie die Schaffung des Kompetenznetzwerks für KI (CNAI) 2022. Das Ende 2022 vom BAKOM in Zusammenarbeit mit dem CNAI durchgeführte Monitoring der KI-Leitlinien hat ergeben, dass diese angewandt werden und noch aktuell sind. Des Weiteren hat der Bundesrat das UVEK (Bundesamt für Kommunikation) beauftragt, einen Gesetzesvorschlag zur Regulierung von Online-Plattformen auszuarbeiten. Es soll deren Transparenz stärken sowie den Schutz und die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern verbessern.

Ein wichtiges Gefäss für den Dialog sowie Wissensaustausch zu politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekten von Kl ist die vom BAKOM koordinierte „Plateforme Tripartite“, welche allen Interessierten offensteht. KI war in den letzten Jahren auch Thema am Swiss Internet Governance Forum, welches unter dem Patronat des BAKOM steht, und wird auch am nächsten Swiss IGF vom 13. Juni 2023 prioritär diskutiert.

Auf internationaler Ebene setzt sich die Schweizer Delegation im KI-Ausschuss des Europarats im Auftrag des Bundesrats dafür ein, dass die künftige Konvention zu KI die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit stärkt. Der Ausschuss, in welchem auch führende KI-Nationen wie die USA, Japan oder Israel mitverhandeln, wird von Botschafter Thomas Schneider, Vizedirektor des BAKOM, präsidiert.

Spezifisch zu Frage 2: Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) findet beim Einsatz von KI Anwendung, sofern dabei persönliche Daten natürlicher Personen bearbeitet werden. Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, die Persönlichkeit und die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft treten wird, bezweckt die Anpassung des Datenschutzes an die technologischen Entwicklungen. Beispielsweise sind nun Bestimmungen für Entscheidungen vorgesehen, die ausschliesslich auf einer automatisierten Datenverarbeitung beruhen.

Spezifisch zu Frage 5: Der Bund hat verschiedene Instrumente etabliert, um sicherheitspolitisch relevante Aspekte von KI abzudecken. Zu nennen sind u.a. die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS), die Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI), der Aktionsplan Cyberdefence (APCD) oder das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP). Die technischen Methoden für Cyberangriffe ändern sich laufend. Die Dispositive des Bundes zur Verhinderung von Cyberangriffen fokussieren daher nicht auf eine Technologie, sondern adressieren Cyberbedrohungen umfassend. Dazu gehört es auch, zu analysieren, welche Cyberbedrohungen durch den Missbrauch oder die Manipulation von KI entstehen und nötige Schutzmassnahmen frühzeitig zu identifizieren.

Spezifisch zu Frage 6: Wir verweisen auf die Antwort des Bundesrates vom 15.02.2023 auf die Anfrage 22.1074.

Spezifisch zu Frage 7: Um sicherzustellen, dass junge Menschen wie auch Erwachsene die digitalen Technologien angemessen nutzen können, ist die Entwicklung digitaler Kompetenzen bereits in den Lehrplänen aller Stufen des Bildungssystems enthalten. Die nationale Plattform Jugend und Medien greift das Thema KI zudem sowohl auf ihrer Website (Blog) als auch am nächsten Nationalen Forum Jugend und Medien am 9. Mai 2023 auf und wird auch in Zukunft Eltern und Fachpersonen im Rahmen der Medienkompetenzförderung für dieses Thema sensibilisieren.