Edith Graf-Litscher

Nationalrätin

Eingereicht am: 28.09.2011

29.09.2011 - 11.3871
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen umzusetzen:

1. Aufbau und Publikation eines zentralen Verzeichnises aller Datenbestände des Bundes mit Angaben zu Inhalt, Struktur, Verwendungszweck und rechtlichem Status betreffend Datenschutz und Informationssicherheit.

2. Aufbau eines zentralen Zugangs (Portal) zu den öffentlich verfügbaren, aktuellen und archivierten Daten des Bundes.

3. Begleitende Massnahmen, um die offen zugänglichen Datenbestände in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und deren Nutzung zu fördern.

Begründung:

Die offene Zugänglichkeit und die freie Wiederverwendung personenunabhängiger und sicherheitspolitisch unbedenklicher Datenbestände der öffentlichen Verwaltung „Open Government Data“ ist ein Anliegen, das auch in der Schweiz auf zunehmendes Interesse stösst. Offen zugängliche Behördendaten enthalten ein bis anhin unerschlossenes Potenzial für mehr Transparenz, Innovation und Kosteneinsparungen. Der Bundesrat hält in seiner Antwort vom 29. Juni.2011 auf meine Interpellation „Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes“ (11.3358) fest, auf welchen rechtlichen Grundlagen der Bund seine Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit wahrnimmt. Zudem wird auf das Pilotprojekt „Single Point of Orientation“ (SPO) des Schweizerischen Bundesarchives verwiesen, mit welchem eine bürgerfreundliche Übersicht über die Unterlagen der Bundesverwaltung sowie eine einfache Gesuchstellung realisiert wird.

Diese Entwicklung ist zu begrüssen, es sind aber weitergehende Massnahmen notwendig. Vergleichbare Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen offen zugänglicher Behördendaten erst mit der Einrichtung eines zentralen Zugangs zu diesen Datenbeständen einsetzt.

Dieser zentrale Zugang – unter Beibehaltung der dezentralen Datenhoheit der einzelnen Amtsstellen – ermöglicht nicht nur die inhaltliche Recherche über verwaltungsinterne Organisationsgrenzen hinweg sondern erleichtert auch die Vereinheitlichung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Daten.

 

Stellungnahme des Bundesrates vom 30.11.2011:

1. Der Bundesrat ist mit dem Ziel von „Open Government Data“ grundsätzlich einverstanden. Er betrachtet den Zugang zu den Datenbeständen des Bundes aus staatspolitischer Sicht als wichtig. Allerdings ist zurzeit unklar, wieweit und zu welchen Kosten eine Umsetzung dieser Forderung möglich ist. Diese Fragen wurden teilweise im Postulat Wasserfallen 11.3884, „Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government“, angesprochen. In seiner Stellungnahme vom 9. November 2011 hat der Bundesrat dieser Problematik Rechnung getragen; er schlug vor, diese Fragen in einem Bericht zu prüfen, der in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden im Rahmen der Umsetzung der E-Government-Strategie in der Schweiz erarbeitet werden soll. Der Bundesrat ist bereit, dabei die mit der vorliegenden Motion sich stellenden Fragen einzubeziehen.

Falls Punkt 1 der Motion im Nationalrat angenommen wird, schlagen wir daher vor, den Motionstext wie folgt abzuändern:

„Aufbau und Publikation eines zentralen Verzeichnisses aller Datenbestände des Bundes mit Angaben zu Inhalt, Struktur, Verwendungszweck und rechtlichem Status betreffend Datenschutz und Informationssicherheit, es sei denn, eine Vorstudie ergebe, dass die Umsetzung unverhältnismässige Kosten verursachen würde.“

2. Die Realisierung eines „Single Point of Orientation“ ist bereits ein Bundesratsziel des Jahres 2011. Diese Arbeiten sollen 2012 weitergeführt werden.

3. Sofern Punkt 1 der Motion angenommen wird, ist es sicher zweckmässig, den Zugang zu den Daten durch geeignete Massnahmen bekanntzumachen und die Nutzung der Datenbestände zu fördern.

 

Antrag des Bundesrates vom 30.11.2011:

Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 3 der Motion abzulehnen und Punkt 2 der Motion anzunehmen.