16.09.2017 - 2017.SR.000161
Stufe: Kommunale Vorstösse
Stand der Beratung: Angenommen

Sowohl die «E-Government-Strategie der Stadt Bern 2013 bis 2016»1 wie auch die «ICT-Strategie 2013-2016»2 der Stadt Bern sind bereits vor einem halben Jahr ausgelaufen, ohne dass der Gemeinderat zu diesen beiden wichtigen Themen Folgestrategien verabschiedet hat. Zurzeit ist der Informatiklenkungsausschuss (ILA) nun daran, die bisherigen Ergebnisse der ICT-Strategie zu analysieren und daraus abgeleitet eine überarbeitete Digital-Strategie zu schaffen. Zu relevanten Technologie-Trends wie Open Government Data, Smart City oder digitale Transformation existieren jedoch noch gar keine strategischen Anhaltspunkte, in welche Richtung der Gemeinderat die Verwaltung und die Stadt als Ganzes weiterentwickeln will. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf, mittels einer neuen, ganzheitlichen Digital-Strategie die digitale Zukunft der Stadt Bern aktiv zu gestalten. Die Stadt Bern engagiert sich in vielen Bereichen stark für die Nachhaltigkeit: Sie setzt sich beispielsweise mit der Energie- und Klimastrategie 2025 sehr für ökologische Nachhaltigkeit ein, hat als «Fair Trade Town» dieses Jahr ihr Bekenntnis zu sozialer Nachhaltigkeit erbracht und hat mit mehrfachen Aktivitäten im Bereich Open Source Software auch einen engen Bezug zu digitaler Nachhaltigkeit. Es ist deshalb wichtig und kohärent, nachhaltige Entwicklung auch in die neue Digital-Strategie der Stadt Bern einfliessen zu lassen. Das bedeutet zum Beispiel, dass digitales Wissen allen Menschen zugänglich gemacht werden soll, dass in den Produktionsketten faire Arbeitsbedingungen herrschen und ökologische Standards eingehalten werden oder dass Geräte mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Deshalb fordern wir den Gemeinderat auf, folgende Punkte bei der Erarbeitung der neuen DigitalStrategie umzusetzen (punktweise Abstimmung):

1. Die Strategie soll die ökologischen, sozialen, ökonomischen und digitalen Zielsetzungen der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen.

2. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass innovative Ideen aus der Verwaltung und der Bevölkerung auf niederschwellige Art eingereicht und als Pilotprojekte umgesetzt werden können.

3. IT-Ausschreibungen sollen so vorgenommen werden, dass nicht nur ein Lieferant zugelassen ist, sondern die Beteiligung verschiedenster Anbietern möglich ist. Um dies zu erreichen sollen keine Produkt- und Herstellerbezogenen Vorgaben, sondern funktionale und nicht-funktionale Anforderungen gestellt werden.

4. Abhängigkeiten zu Technologie-Lieferanten sollen durch die Vorgabe von offenen Standards und Open Source Software (als nicht-funktionale Anforderungen) in IT-Ausschreibungen reduziert werden.

5. Die in der früheren ICT-Strategie formulierte Zielsetzung 5 «Einsatz von Open Source Produkten wird forciert» soll fortgeführt werden.