16.09.2019 - 248-2019
Stufe: Kantonale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. die Volksschulen aufzufordern, Software und Plattformen zu verwenden, die frei und Open
Source (FOSS) sind
2. die Volksschulen aufzufordern, auf die Nutzung von Bildungsplattformen von Privatunternehmen mit Sitz im Ausland, die kein Rahmenabkommen mit der Schweiz haben, zu verzichten
3. den Gemeinden eine Grunddienstleistung für ihre Schulen zur Verfügung zu stellen, um ihre
Daten sicher auf einem Server in der Schweiz zu speichern (wie z. B. Open Education Server https://openeduserver.ch)

Begründung:

Der Umgang mit Medien und Informatik gehört heutzutage zu den wichtigsten Elementen im Schulunterricht. Es ist aber wichtig, dass im Rahmen dieses Unterrichts freie und Open-SourceSoftware begünstigt wird und dass die privaten Daten der Kinder möglichst gut gesichert sind. Auch die von Kindern erzeugten Daten müssen geschützt sein. Um einen angemessenen Zugang zur Informatik zu gewährleisten, müssen die künftigen Nutzer gegenüber privaten ITRiesen möglichst unabhängig sein, indem lokale Open-Source-Alternativen gefördert werden. Grosse Gemeinden sind heute gut in der Lage, für einen sicheren Umgang mit ihren Daten zu sorgen.

Die Infrastrukturkosten stehen aber oft für kleinere Gemeinden in keinem Verhältnis zu den eher bescheidenen Bedürfnissen. Aus diesem Grund sollte der Kanton insbesondere für mittlere und kleine Gemeinden eine sichere Serverplattform in der Schweiz ermöglichen. Immer mehr Volksschulen im Kanton Bern nutzen Bildungsplattformen, die mit Google verflechtet sind. Dies ist namentlich in einigen Schulen im Berner Jura der Fall, die manchmal schon in den Primarklassen sogenannte «Chromebooks» nutzen, was die Eröffnung von E-Mail-Konten bei der Firma Google sowie die Datenablage in «Clouds» bedingt. Obwohl diese Infrastrukturen und Apps sehr einfach in der Anwendung und für die Schulen kostengünstig sind, binden sie die von Kindern erzeugten Daten an ein Unternehmen, dessen Gerichtsstand in den USA liegt, mit denen die Schweiz derzeit kein entsprechendes Rahmenabkommen abgeschlossen hat.

Trotz der Sensibilisierung, die an den Schulen in Bezug auf die Verwaltung privater Daten stattfindet, namentlich mit der Verwendung des von der PHBern entwickelten Ampelsystems,1 kann Kindern ab 5 Jahren nicht die ganze Verantwortung überlassen werden. Eltern könnten es im Namen ihrer Kinder ablehnen, den Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Obwohl Google erklärt, sich für den Schutz der Privatsphäre einzusetzen, gewöhnen die Google-Dienste die Kinder ab dem jüngsten Alter an die Nutzung der verschiedenen Google-Plattformen und festigen so die Abhängigkeiten. Ausserdem sollten die Daten, die von den Kindern im schulischen Rahmen erzeugt werden, auf Servern in der Schweiz gespeichert werden können.

Die Wahl der im Unterricht verwendeten Software liegt bei den Gemeinden. Aufgrund des rasanten Wandels im Bereich der Digitalisierung und angesichts der wiederholten Datenschutzskandale durch Internet-Giganten wie Google, muss der Kanton den Datenschutz von Kindern auf der Ebene des Kantons sicherstellen. Der Kanton muss die zuständigen Datenschutzbeauftragten klar über die rechtliche Verantwortung dieser Organisationseinheiten bezüglich der Nutzung von Lösungen, die ausserhalb der Schweiz angesiedelt sind, ausländischem Recht unterstehen oder ein Profiling von Kindern ermöglichen, informieren. Sollte eine Schulkommission schliesslich dennoch entscheiden, Plattformen ausländischer Privatunternehmen zu nutzen, muss sie den Eltern die freie und aufgeklärte Wahl ermöglichen, die Eröffnung eines solchen Kontos für ihr Kind abzulehnen, ohne dass dieses dadurch in seiner Ausbildung benachteiligt oder in der Klasse ausgegrenzt wird.

Es ist wichtig, dass der Informatik- und Medienunterricht an den Schulen den Kindern schon ab dem jüngsten Alter Unabhängigkeit und Bewusstsein für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Datensicherheit vermittelt.