20.06.2019 - M4
Stufe: Kantonale Vorstösse

20Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für ein Modell für die Förderung von Medienangeboten im Onlinebereich auszuarbeiten sowie dessen Finanzierung aufzuzeigen.

Begründung: Unabhängige publizistische Medien sind eine zentrale Voraussetzung der Demokratie. Dies gilt in der föderal strukturierten Schweiz mit ihrer Demokratie auch auf kantonaler und kommunaler Ebene. Unabhängige Medien ermöglichen, dass sich die Bevölkerung sachgerecht über die Lage der Welt, aber auch ihrer Region informieren kann, dass sie sich Meinungen bilden, Debatten führen und schliesslich Entscheidungen treffen kann. Damit die Medien ihrer Rolle gerecht werden können, braucht es Rahmenbedingungen für die Medienvielfalt und Medienqualität. Durch die Verlagerung der Werbeeinnahmen sind die traditionellen Geschäftsmodelle der Presse in den letzten Jahren unter Druck geraten. Die resultierenden Konzentrationsprozesse in den grossen Verlagen sind in der Zentralschweiz spürbar: Inzwischen gibt es mit der «Luzerner Zeitung» nur noch eine regionale Tageszeitung, von der aber auch nur noch der Lokalteil in Luzern produziert wird. Entgegen den Ankündigungen ist es zudem so, dass der Lokalteil nicht ausgebaut, sondern verkleinert wird. Seit März 2019 ist bekannt, dass die Sonntagsausgabe der Zeitung per Ende Juni 2019 eingestellt wird. Auch die regionalen Sender «Tele 1» und «Radio Pilatus» befinden sich unter demselben Dach wie die «Luzerner Zeitung» (CH Media). Der Regierungsrat hat sich in den Antworten zu zwei Vorstössen besorgt über abnehmende Medienvielfalt und regionalen Bezug geäussert (A 472 und A 539), jedoch keine wirkungsvollen Massnahmen ergriffen. Gegenüber diesen Entwicklungen im Pressebereich steht die gebührenfinanzierte SRG mit einem gewissen regionalen Angebot sowie diverse kleinere, von Print-Verlagen unabhängige Medienangebote. Deren Finanzierungsmodell ist aber nur eingeschränkt gesichert und sie können deshalb nur punktuell eine Alternative bieten. Während die Finanzierung der SRG Bundessache ist und für die direkte Förderung der gedruckten Presse keine Verfassungsgrundlage existiert, verfügen Bund und Kantone über eine geteilte Kompetenz bei der Förderung von Onlinemedien (Art. 93 BV).1 Aufgrund der Entwicklungen auf nationaler Ebene (skeptische Rückmeldungen fast aller Parteien zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien [BGeM] sowie hängige parlamentarische Vorstösse für eine Änderung der Verfassung) ist nicht mit einer raschen Einführung einer Förderung von Medien im Onlinebereich durch den Bund zu rechnen. Der Kanton Luzern muss deshalb selber die Initiative ergreifen, weil der hiesige Strukturwandel derart massiv und rasant vor sich geht. Eine Förderung im Onlinebereich macht vor allem deshalb weil immer mehr Menschen, insbesondere jüngere, sich hauptsächlich online informieren. Die Bevölkerung soll sich daher auch online qualitativ gut, vielfältig und multimedial informieren können. Der Kanton Luzern soll ein Fördermodell schaffen, in dessen Rahmen er – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren – Medienangebote im Onlinebereich unterstützt. Gefördert werden sollen Angebote aus dem Bereich «Information über das kantonale und regionale Leben». Es sind dabei Kriterien festzulegen, welche einerseits die Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit der Medienorganisationen und andererseits die Einhaltung journalistischer Standards sichern. Als Orientierungspunkte könnten hier die Vorgaben des Bundes bei der Konzessionierung von Radio- und Fernsehsendern sowie die Standards des Presserates dienen. Bezüglich Organisation und Finanzierung könnte sich das Modell an Beispielen aus dem Bereich der Kultur (beispielsweise Pro Helvetia) oder der Wissenschaft (beispielsweise Nationale Forschungsprogramme des SNF) anlehnen, wo auf der Basis einer grundsätzlichen Stossrichtung («Programm») die staatliche Finanzierung des Fördergefässes über mehrere Jahre gesichert wird. Die konkrete Umsetzung des Programmes wie auch die Vergabe der Gelder sollen dann einem unabhängigen Leitungsgremium aus Fachexpert*innen obliegen.

Estermann Rahel

Heeb Jonas

Reusser Christina

Schmutz Judith

Misticoni Fabrizio

Kurer Gabriela

Frye Urban

Hofer Andreas

Arnold Valentin

Bucher Noëlle

Stutz Hans

Zbinden Samuel

Bärtsch Korintha