Edith Graf-Litscher

Nationalrätin

Eingereicht am: 26.09.2022

26.09.2022 - 22.4002
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Die Bundeskanzlei hat kürzlich kommuniziert, dass als künftiges Content Management System (CMS) Bund die Software der Firma „Livingdocs“ eingesetzt wird. Darauf sollen in den nächsten Jahren sämtliche Bundes-Websites migriert werden. Der Auftrag für Betrieb und Weiterentwicklung des CMS ging an die Swisscom. Als Beschaffungsgrundlage dient eine Ausschreibung vom Februar 2018. Unter dem Namen „Sourcing-Vorhaben NSB“ (Simap Projekt-ID 166946) wurden drei Lose ausgeschrieben: 1. Content Delivery Services, 2. IBM-Mainframe und 3. Paketierung. Einzige Anbieterin war damals die Swisscom, die im Januar 2019 für Los 1 den Zuschlag von 80 Millionen Schweizer Franken, und für das Los 3 den Zuschlag in der Höhe von 65 Millionen Schweizer Franken. erhalten hat. Gleichzeitig existiert ein grosser Markt an CMS-Lösungen und -Anbieter, welche die Fähigkeiten haben, solche CMS-Projekte erfolgreich zu realisieren. Die Berücksichtigung einer CH-Software ist grundsätzlich zu begrüssen. Jedoch scheint es, dass das gewählte Verfahren der Bundesverwaltung einen echten Wettbewerb unter den Anbietern verhindert hat. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1.  Wie hätten Anbieter von CMS-Lösungen erkennen können, dass mit der Ausschreibung „Sourcing-Vorhaben NSB“ im Jahr 2018 das neue CMS Bund beschafft wird?
  2.  Wie wird sichergestellt, dass künftige Ausschreibungen für die Anbieter klar ersichtlich benennt sind?
  3.  Wie kommt es, dass sich 2022 die Wahl des CMS Bund auf die Ausschreibung aus dem Jahr 2018 abstützt, obwohl diese nicht als solche klar erkennbar war?
  4.  Gibt es einen formellen Prozess, um ein Produkt strategisch zu beschaffen und als solches zu deklarieren?
  5.  Wurden im Rahmen des strategischen Leitfadens „Open Source Software in der Bundesverwaltung“ etablierte Open Source CMS wie zum Beispiel Typo3, Drupal oder WordPress evaluiert?
  6.  Inwiefern steht die Beschaffung von Services (im Gegensatz zu Software) im Konflikt mit dem strategischen Leitfaden und was könnte im Konfliktfall dagegen unternommen werden?
  7.  Wer hat den Entscheid nach welchen Kriterien getroffen, dass das CMS der Firma Livingdocs gewählt wird?
  8.  Welche anderen Firmen bieten Dienstleistungen für das künftige CMS Bund auf Basis von „Livingdocs“ an? Besteht diesbezüglich ein funktionierender Wettbewerb?
  9.  Kann der Bund sich dafür einsetzen, dass das CMS „Livingdocs“ unter einer Open Source Lizenz veröffentlicht wird?