23.09.2009 - 09.3804
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Eingereichter Text

Die Bundesverwaltung migriert auf Microsoft Windows Vista und Microsoft Office 2007 und führt weitere Microsoft Produkte im Rahmen des standardisierten Arbeitsplatzes Bund ein.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Migration in den jeweiligen Departementen?

2. Konnte der ursprüngliche Zeitplan überall eingehalten werden?

3. Welche genauen Kosten (Lizenzen, Datenmigrationen, Neuprogrammierung von Anwendungen, Umschulungen, Arbeitsausfall etc.) erzeugt das Migrationsprojekt für die gesamte Verwaltung?

4. Wann muss mit weiteren Migrationsprojekten gerechnet werden angesichts der Tatsache, dass Microsoft selber bereits heute vom Wechsel auf Vista abratet und eine Migration auf das neue Windows 7 hinweist?

5. Wieso wurde von Microsoft ein Gesamtpaket von nicht zwingend zueinander gehörenden Software-Lösungen beschafft und wieso wurden nicht einzelne Anwendungsbereiche an andere Leistungserbringer vergeben, um damit die Abhängigkeit von Microsoft nicht noch weiter zu verstärken?

Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010

Die Bundesverwaltung führt bis 2011 einen standardisierten IT-Arbeitsplatz ein, um die Zusammenarbeit im Bund zu vereinfachen und um Kosten zu sparen. Gleichzeitig werden ca. 80 Einsatzgebiete und zugehörige Produkte standardisiert. Davon sind auch die eingesetzten Microsoft Produkte betroffen. Mit diesem Vorhaben und insbesondere durch die Standardisierung können die Betriebskosten in der Büroautomation pro Jahr um über 10 Mio. CHF gesenkt werden.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Die Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes in der Bundesverwaltung ist im Zeitraum Mitte 2008 bis Ende 2011 geplant. Die Einführung ist bereits abgeschlossen für die Verwaltungseinheiten des EVD und für die BK. Im VBS ist die Einführung zu 90% abgeschlossen. Die Arbeitsplätze von EDI, EJPD, EFD und UVEK werden im Zeitraum 2010 bis 2012 migriert werden.

2. Der ursprüngliche Zeitplan wurde mit dem Programmauftrag im Jahr 2006 erarbeitet. Der zunächst auf Mitte 2011 geplante Abschluss wurde vorerst um ein halbes Jahr (auf Ende 2011) verschoben. Die Gründe für die Verzögerungen in einzelnen Projekten liegen u.a. darin, dass die Departemente die Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes nutzen, um Bereinigungen an ihrem Fachanwendungsportfolio vorzunehmen. Aufgrund einer Änderung des Projektauftrages im Falle der bisher noch nicht umgestellten Departemente EDI, EJPD, EFD und UVEK ergibt sich nun eine Verzögerung bis Mitte 2012.

3. Die ausgabewirksamen Kosten der Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes belaufen sich auf ca. 43.5 Mio. CHF. Nicht darin enthalten sind Aufwendungen für Lizenzen, da diese bereits in der Vergangenheit erworben wurden. Vielmehr umfasst dieser Betrag insbesondere die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Implementierung der Releasewechsel bei den Produkten für Kernfunktionen, welche durch die Standardisierung auf ca. 80 Einsatzgebiete reduziert werden konnten, sowie die Umschulungskosten. Für diese Projektausgaben wurde mit dem Voranschlag 2008 der Verpflichtungskredit „Programm Büroautomation Bund (BA-Bund)“ im Umfang von 43.5 Mio. CHF bewilligt. Der Verpflichtungskredit umfasst die gesamten Kosten der zentral gesteuerten Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes und der Migration auf die neue Generation der Büroautomation auf der Basis von Vista und Office 2007.

Dazu kommen noch Kosten von ca. 15 Mio. CHF für Tests und teilweise für die Anpassung aller mit der Büroautomation verknüpften Fachanwendungen. Diese Umstellung der abhängigen Fachanwendungen kann nur von den Ämtern beurteilt und gesteuert werden, deshalb sind sie nicht Teil des Verpflichtungskredits.

4. Die Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes sieht als Betriebssystem auf dem Client Windows (in der Version Vista) vor. Grundsätzlich ist eine Aktualisierung von Software im Rhythmus von 3-6 Jahren in allen Gebieten der Informatik üblich, um die Betriebssicherheit aufrecht zu erhalten und neue Anforderungen abzudecken. Kleine Anpassungen sind in der Bundesverwaltung voll automatisiert und werden laufend durchgeführt (Virenschutz aktualisieren, Fehlerbehebung und automatisierbare Erneuerungen). Die Empfehlung von Microsoft, direkt auf Windows 7 zu migrieren, wurde für die noch nicht migrierten Departemente evaluiert. Sie und die Parlamentsdienste werden nun direkt auf Windows 7 migrieren.

5. Ob in einem bestimmten Einsatzgebiet eine neue Software eingeführt, eine bestehende Software teilweise abgelöst oder eine bestehende Software weiter verwendet wird, entscheidet sich unter Abwägung von Kosten und Nutzen sowie unter Berücksichtigung der IT-strategischen und finanziellen Vorgaben. Die Abhängigkeit von Software Lieferanten wird jeweils im Rahmen der Risikobetrachtung bei der Strategiefestsetzung geprüft und soweit wie möglich mittels Standardisierung und Architekturvorgaben reduziert. Die Beschaffung der benötigten Software erfolgt unter Berücksichtigung der strategischen und beschaffungsrechtlichen Vorgaben.

Die in der Bundesverwaltung vorhandenen Microsoft Produkte wurden über viele Jahre erworben und sind über die Jahre zum heute im Einsatz stehenden Gesamtpaket gewachsen. Da die entsprechenden Lizenzen mithin bereits erworben sind, hat die Bundesverwaltung bei Microsoft aktuell nur noch die Wartung dieser Produkte einzukaufen. Der kürzlich abgeschlossene Wartungsvertrag für den Zeitraum 2009-2011 ist zurzeit Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens.