Christian Wasserfallen

Nationalrat

Eingereicht am: 04.06.2009

06.06.2009 - 09.3495
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

In der E-Government-Strategie (E-Gov-S) Schweiz vom 24. Januar 2007 wird der Einsatz von Open Source Software (OSS) deutlich gefordert. Bei den Grundsätzen zur Zielerreichung steht bei Ziffer 5 wörtlich:

„Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards: Dank dem Prinzip Einmal entwickeln – mehrfach anwenden, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.“ Zusätzlich wird unter Ziffer 3 gefordert, dass transparent geführte Planungsinstrumente die Nachvollziehbarkeit von Aktionen ermöglichen sollen.

Zur Umsetzung der E-Gov-S werden konkrete Vorhaben definiert, die in einem Katalog priorisierter Leistungen nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis aufgelistet werden. Dazu kommen in einem weiteren Katalog die bereitzustellenden Voraussetzungen, die zur Umsetzung dieser Leistungen benötigt werden.

Mehr als zwei Jahre nach der Entstehung der E-Gov-S und unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Grundsätze stellen sich bei der Ausführung folgende Fragen:

1. Wie schätzt der Bundesrat die Transparenz bei der Beschaffung von Informatikleistungen für die Bundesverwaltung ein?

2. Wird das Ziel der Mehrfachnutzung von Software-Lösungen bei heutigen und künftigen Informatikanschaffungen konsequent verfolgt?

3. Welche Bestandteile der Softwarestruktur in der Bundesverwaltung laufen heute bereits mit OSS?

4. Wie teilen sich die Softwarekosten der Bundesverwaltung auf proprietäre Software und OSS auf?

5. Werden für die priorisierten Leistungen OSS-Produkte flächendeckend in Erwägung gezogen?

6. Wie werden E-Government-Leistungen mit den Kantonen und Gemeinden abgesprochen beziehungsweise zusammen geplant und spielt OSS dabei eine Rolle?

7. Ist davon auszugehen, dass Instrumente wie E-Voting mit den Kantonen und Gemeinden gemeinsam entwickelt werden, um mehrfache Doppelspurigkeiten zu vermeiden?

 

Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010

Die E-Government-Strategie Schweiz (E-Gov-S) gilt für die Bundesverwaltung ebenso wie für die Kantone und Gemeinden. Die Fragen zur Umsetzung der E-Gov-S sind aus Sicht der Bundesverwaltung beantwortet. Innerhalb der Bundesverwaltung sind nebst den Anforderungen aus der E-Gov-S zahlreiche weitere Anforderungen zu berücksichtigen, insbesondere betriebliche Anforderungen. Der Einsatz neuer Technologien und Produkte muss daher wohlüberlegt erfolgen, um den Betrieb der Informatik als unerlässliche Voraussetzung der Informationsverarbeitung und der Kommunikation der Bundesverwaltung nicht zu gefährden.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Die Transparenz bei der Beschaffung von Informatikleistungen ist durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) und damit durch die Verpflichtung, Ausschreibungen von Aufträgen und Zuschläge zu publizieren (simap.ch) gewährleistet.

2. Die Mehrfachnutzung soll unnötige Doppelspurigkeiten vermeiden und somit Kosten senken und die Effizienz steigern. Effizienzsteigerungen sind im Bereich der Herstellung, Wartung und Weiterentwicklung von Software und durch einen effizienteren Betrieb und Support zu erzielen. Sowohl eine Service-orientierte Architektur (SOA) als auch die Standardisierung sind IKT-Schwerpunkte des Bundes und unterstützen dieses Ziel. Bund, Kantone und Gemeinden sind aber letztlich in der Beschaffung autonom.

3. Im Bereich der Server-Betriebssysteme beträgt beim BIT das Verhältnis Open Source (OSS) und Closed Source (CSS) Software (Microsoft, Unix und Host) ungefähr 25 % / 75 % (u.a. wird die gesamte SAP-Umgebung mit SuSE Linux betrieben). Auf dem standardisierten IT-Arbeitsplatz stehen mehrere OSS Standardprodukte zur Verfügung: Keepass, bioPDF, Firefox, ODF-Plugin und Notepad++. Weitere ca. 150 OSS Lösungen und diverse OSS-Server sind in der Bundesverwaltung im Einsatz.

4. Die Softwarekosten der Bundesverwaltung sind nicht nach OSS und CSS aufgeschlüsselt, u.a. da sich viele Produkte nicht eindeutig der einen oder anderen Kategorie zuordnen lassen. Siehe hierzu auch die nachfolgende Antwort 5.

5. Massgebend für den Einsatz von OSS oder CSS ist eine fallbezogene Analyse aller Vor- und Nachteile der einzusetzenden Lösung.

6. Die Informationen zur Umsetzung der Strategie von E-Government Schweiz (E-Gov-S) finden sich unter www.egovernment.ch. Die Geschäftsstelle E-Gov-S koordiniert im Auftrag des Steuerungsausschusses die priorisierten Vorhaben zur Umsetzung der E-Gov-S. Zur Bedeutung von OSS bei der Umsetzung siehe Antwort 5.

7. E-Voting-Lösungen werden koordiniert angegangen. Nach einer ersten Etappe mit Pilotversuchen seitens der drei Kantone GE, NE und ZH hat sich der Bundesrat am 31. Mai 2006 für eine Einführung von Vote électronique in Etappen ausgesprochen. Als Praxisbeispiel für das koordinierte Vorgehen kann auf die Eidgenössische Volksabstimmungen vom 29.11.2009 verwiesen werden, wo die Auslandsschweizer aus Basel-Stadt elektronisch via e-Voting System des Kantons Genf abstimmen konnten. Weitere Informationen zum koordinierten Vorgehen unter der Federführung der Bundeskanzlei finden sich unter http://www.bk.admin.ch/themen/pore/evoting/index.html?lang=de.