Gerhard Andrey

Nationalrat

Eingereicht am: 03.03.2021

05.03.2021 - 21.3068
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Zu/ad: 21.3063 n, 21.3064 n, 21.3065 n, 21.3066 n, 21.3067 n

 

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Digitalisierung der Schweizer Notrufe zu schaffen und übernimmt dabei eine koordinierende Rolle. Insbesondere muss ein barrierefreies Angebot ermöglicht werden.

 

Begründung:

In einem Notfall zählt jede Minute. Besonders wichtig ist es daher, so schnell wie möglich Hilfe anzufordern. Die Alarmierung im Notfall funktioniert in der Schweiz heute ausschliesslich über die offiziellen Notrufnummer 112, 117, 118 oder 144 in Form eines Telefonanrufs. Grund dafür ist die heutige Gesetzeslage, welche die Entwicklung einer flächendeckenden, barrierefreien und digitalen Lösung nicht zulässt. Die Bedürfnisse der Bevölkerung haben sich jedoch stark verändert und sie erwartet, dass auch die Notrufe die heutigen technischen Möglichkeiten ausschöpfen.

Heute ist es beispielsweise schwerhörigen und gehörlosen Menschen nicht möglich, direkt mit einer Notrufzentrale Kontakt aufzunehmen. Sie müssen über einen Vermittlungsdienst eine Notrufzentrale alarmieren. Dadurch geht entscheidende Zeit verloren und es entstehen Missverständnisse. Mit dem Ausschöpfen der heute vorhandenen technischen Möglichkeiten können diese Probleme erheblich reduziert werden.

Auch für gehörlose Menschen muss es möglich sein, über einen Videoanruf, eine Chatfunktion oder eine Kombination von Video, Audio und Text direkt einen Notruf auszulösen. Eine Möglichkeit, dies umzusetzen, ist die spezifische Erweiterung der bestehenden Notrufplattform auf neue Technologien, welche vor allem im Mobiltelefonbereich zur Anwendung kommen sollen. Nebst der Übermittlung von Sprache und anderen Daten soll damit auch eine sprachunabhängige Zweiwegkommunikation ermöglicht werden. Diese Funktionalitäten sollen in Verbindung mit einem Notruf ermöglicht werden und über entsprechende gesetzliche Vorgaben geregelt werden.

Nach übereinstimmender Ansicht der Blaulichtorganisationen soll es künftig möglich sein, weitere Daten, die teilweise bereits vorhanden sind, für Notrufe zuzulassen. Entsprechende Bestrebungen und Entwicklungen existieren auch auf europäischer Ebene.

Der Bund soll deshalb die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für einen digitalisieren und barrierefreien Notruf schaffen und eine koordinierende Rolle übernehmen, damit die bestehende Notrufplattform erweitert wird und die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden.