Jürg Grossen

Nationalrat

Eingereicht am: 15.06.2018

16.06.2018 - 18.3664
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Angenommen

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu unterbreiten, welche vorsieht, dass sämtliche Leistungsabrechnungen, namentlich jene der Ärzte, Spitäler, Labors, Physiotherapeuten, Spitex und Apotheken, elektronisch zu den Krankenversicherungen gelangen.

Begründung:

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen stetig an. Deshalb sind sämtliche Massnahmen zu ergreifen, um unnütze Kosten zu vermeiden. Zurzeit kommt ein erheblicher Teil (zirka 30 Prozent) der Rechnungen bei den Krankenversicherungen als Papierrechnung und nicht in elektronischer Form an. Das hat insbesondere mit dem System des Tiers garant zu tun, wo der Leistungserbringer die Rechnung zuerst in gedruckter Form an den Versicherten schickt. Der Umstand, dass nicht sämtliche Rechnungen elektronisch bei den Krankenversicherungen ankommen, ist aus zwei Gründen suboptimal: Einerseits wird so die effiziente Rechnungskontrolle erschwert, und andererseits entstehen dadurch unnötige administrative Kosten. So müssen sämtliche gedruckten Rechnungen eingescannt werden, damit diese von den Versicherungen kontrolliert werden können. Das verursacht administrative Kosten in Millionenhöhe, und die Kontrolle der Rechnungen wird dadurch erschwert und verteuert. Insgesamt führt die mangelnde elektronische Rechnungsübermittlung zu einer unnötigen, zusätzlichen Belastung der Prämienzahlenden.

Am System Tiers payant und Tiers garant ist nichts zu ändern. Es geht lediglich darum, dass die Digitalisierung vollzogen und die Lücke zu den Krankenversicherungen geschlossen wird. Die Versicherten können noch immer zwischen Versicherungsmodellen wählen, bei denen sie zuerst die Rechnung vom Leistungserbringer erhalten und sie dann von der Versicherung vergüten lassen. Beim System Tiers garant muss der Leistungserbringer der Krankenversicherung aber parallel zur Rechnung an die Versicherten eine elektronische Rechnungskopie zustellen. Mit einer Freigabe der Rechnung fordert der Versicherte die Versicherung auf, die bereits digital vorliegende Rechnung zu bezahlen und entsprechend abzurechnen.

Stellungnahme des Bundesrates vom 14.09.2018:

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Motionärs, dass die Leistungserbringer ihre Rechnungen künftig elektronisch übermitteln. Wie auch in der Antwort auf die Motion Buffat 18.3513, „KVG. Dank der Digitalisierung die Effizienz steigern und die Kosten reduzieren“, ausgeführt, geht der Bundesrat sogar davon aus, dass die Übermittlung der Rechnung nicht nur per Scan, sondern in einer strukturierten Form mittels einer Plattform an die Krankenversicherer erfolgen soll. Eine digitale Abrechnung wird auch bereits in der Motion Brand 17.4270, „KVG. Transparenz bei der Leistungsabrechnung nach Tarmed“, erwähnt, deren Annahme der Bundesrat beantragt hat. Die ausschliesslich elektronische Rechnungsübermittlung ist im Zeitalter der Digitalisierung grundsätzlich berechtigt. Zudem dürfte damit der Verwaltungsaufwand der Krankenversicherer vermindert werden.

Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Rechnungen nicht auf die Versicherten ausgedehnt werden darf. Diese sollen nach wie vor die Möglichkeit haben, Papierrechnungen per Post einzusenden oder die in der Begründung erwähnte Freigabe der bereits bezahlten Rechnungen im Tiers garant mündlich oder schriftlich per Brief zu kommunizieren.

Antrag des Bundesrates vom 14.09.2018:

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.