20.03.2023 - 23.3151
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass der Bundesrat bestimmen kann, dass jede versicherte Person für die Dauer ihrer Unterstellung unter die OKP eine Versichertenkarte erhält. Diese enthält Sichtdaten und auf einem Chip gespeicherte Daten. Die Leistungserbringer können diese Informationen für die Abrechnung übernehmen.

Heute werden nur physische Versichertenkarten ausgegeben. Wenn die versicherte Person ihren Krankenversicherer wechselt, erhält sie jeweils eine neue Versichertenkarte. Dies kann zu Lieferengpässen führen, wenn – wie dieses Jahr – überdurchschnittlich viele versicherte Personen ihre Versicherung wechseln.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

– Im Zeitalter der Digitalisierung und des gesteigerten Umweltbewusstseins ist der Bundesrat auch der Meinung, dass jeder Versicherte die Möglichkeit haben sollte, zwischen einer physischen oder einer digitalen Versichertenkarte frei zu wählen?

– Gibt es seitens des Bundes oder seitens anderer europäischer Länder Bestrebungen, die Europäische Versichertenkarte (auf der Rückseite der physischen Versichertenkarte) auch in digitaler Form zu ermöglichen?