Min Li Marti

Nationalrätin

Eingereicht am: 08.03.2023

09.03.2023 - 23.3069
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um die wesentlichen Ziele des europäischen Digital Markets Act (DMA) in der Schweiz umzusetzen – und zwar in jenen Bereichen, in denen die europäische Regulierung nicht automatisch greift. Er achtet dabei auf eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht.

 

BEGRÜNDUNG

Das Gesetz der Europäischen Union (EU) über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ergänzt das europäische Wettbewerbsrecht, beschränkt die Macht der als „Gatekeeper“ bezeichneten marktbeherrschenden Digitalkonzerne im Interesse eines fairen Wettbewerbs und schafft einheitliche Rahmenbedingungen im gesamten EU-Binnenmarkt.

Diesen „Gatekeepern“ werden besondere Verhaltenspflichten auferlegt. Dabei geht es um Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur Dateninteroperabilität bis hin zu Diskriminierungsverboten und fairen Bedingungen. Verstösse können mit Sanktionen geahndet werden, darunter Geldbussen in Höhe von bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Konzerne.

Damit auch die Schweizer Bevölkerung und die Schweizer Wirtschaft von den wichtigen Zielen dieser Gesetzgebung profitieren können, wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, welche möglichst kompatibel mit dem europäischen Recht sind.