Sibel Arslan

Nationalrätin

Eingereicht am: 08.03.2017

18.04.2017 - 17.3075
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Wie der Bericht des Bundesrates „Digitale Wirtschaft“ aufzeigt, betrifft die Digitalisierung der Wirtschaft Branchen und Berufe, aber auch die Qualifikationsniveaus sehr unterschiedlich. Unterschiede dürften sich noch verstärken, wenn das Geschlecht berücksichtigt wird: einerseits, da Frauen und Männer im Arbeitsmarkt ungleich vertreten sind, andererseits, da Frauen häufiger Betreuungspflichten in der Familie übernehmen und so z. B. bei Weiterbildung und Umschulungen weniger Ressourcen investieren können. Die WEF-Studie „The Industry Gender Gap“ (S. 6) kam zum Schluss, dass weltweit für Frauen die Jobverluste (gegenüber den Zugewinnen) stärker sind als bei Männern.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was sind die Beschäftigungsauswirkungen der Digitalisierung auf Frauen und Männer (je nach Branche, Beruf, Aus- und Weiterbildungsniveau, Alter usw.)?

2. Gemäss dem Bericht „Digitale Schweiz“ ist ein „hohes Beschäftigungswachstum“ in folgenden Bereichen zu erwarten: Datenanalyse, Softwareentwicklung, Datensicherung, E-Commerce und Designbranche (S. 41). Hingegen gelten Tätigkeiten in der verarbeitenden Industrie, in der Landwirtschaft, in Transport und Logistik, dem Verkauf und bei administrativen Büroarbeiten als „ersetzbar“ (S. 40/41) und damit gefährdet. Wie sind die Beschäftigungsaussichten aus Geschlechterperspektive in diesen Bereichen einzuschätzen? In welchen Branchen und Berufsfeldern entstehen neue Jobs für Frauen und Männer, bzw. in welchen ist mit Veränderungen bzw. Verlusten zu rechnen?

3. Mit welchen Massnahmen unterstützen der Bund und die Bildungsinstitutionen die Weiterbildung und Umschulung von Personen, die von Stellenverlusten aufgrund der Digitalisierung besonders betroffen sind?

4. Ist er bereit, zusammen mit Forschungsinstitutionen, unter anderem dem SNF, Forschungsprojekte zu initiieren, welche den Zusammenhang von Arbeitsmarkt und Geschlecht und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Zusammenhang mit der Digitalisierung genauer untersuchen?

5. Wie können Mitarbeitende ihre rechtlichen Ansprüche, insbesondere gemäss Gleichstellungsgesetz, bei neuen Arbeitsformen durchsetzen, z. B. bei Arbeit auf Plattformen, Crowdworking, Clickworking?

Stellungnahme des Bundesrates vom 10.05.2017:

Der Schweizer Arbeitsmarkt befindet sich im steten Umbruch. Dabei hat es die Schweiz jeweils verstanden, Strukturwandel positiv zu nutzen. So hat sich die Erwerbsbeteiligung in den letzten zehn Jahren weiter erhöht, insbesondere bei den Frauen, von 74,7 Prozent auf 80,7 Prozent. Im internationalen Vergleich belegt die Schweiz in dieser Hinsicht einen Spitzenplatz. Die Herausforderungen der digitalen Transformation nimmt der Bundesrat sehr ernst. Er ist bestrebt, die erfolgreiche Arbeitsmarktbilanz auch in das digitale Zeitalter weiterzutragen. Dazu müssen die Chancen der Digitalisierung für alle Erwerbsgruppen konsequent genutzt und die Risiken minimiert werden.

1./2. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Beschäftigung vom ersten und zweiten Sektor hin zum Dienstleistungssektor verlagert. In dieser Phase haben die Frauen beispielsweise hinsichtlich Qualifikationsniveau und Erwerbsbeteiligung stark aufgeholt. So hat sich der Anteil der Frauen mit einem Tertiärabschluss zwischen 1970 und 2014 von 4 Prozent auf 22 Prozent erhöht. Auch der Anteil nichterwerbstätiger Mütter ist stark gesunken (von 39,7 Prozent im Jahr 1992 auf 21,1 Prozent im Jahr 2013), und bei den Teilzeitpensen der Mütter zeigt sich eine klare Verschiebung von tiefen zu höheren Pensen. Zu erwähnen ist auch, dass in den letzten Jahren Branchen und Berufe mit hohen Frauenanteilen wie beispielsweise das Gesundheitswesen ein überdurchschnittliches Beschäftigungswachstum verzeichneten. Ferner ist der Frauenanteil auch in den traditionell eher männerdominierten Mint-Berufen gewachsen (zwischen 2000 und 2015 von 13,6 Prozent auf 21,6 Prozent). Hier setzt im Rahmen der Fachkräfte-Initiative das Bundesprogramm „Chancengleichheit an den Fachhochschulen“ an und unterstützt diese Entwicklung, um die noch bestehenden Unterschiede auf dem Schweizer Arbeitsmarkt weiter zu reduzieren.

Die Digitalisierung wirkt sich in den verschiedenen Berufen und Branchen unterschiedlich aus, wobei das Ausmass der Veränderungen nicht abschliessend abschätzbar ist. In Zukunft werden gemäss OECD nicht nur IT-Programmier- und -Anwendungsskills, sondern auch komplementäre Sozial- und Verhandlungskompetenzen an Bedeutung gewinnen. Für die Schweiz gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass der aktuelle Strukturwandel in der Summe genderspezifische Folgen aufweisen wird. Die Entwicklung der Arbeitsmarktsituation aller Akteure wird weiterhin laufend beobachtet.

3. Grundsätzlich trägt der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung. Dies ist im Weiterbildungsgesetz (Webig) so verankert, welches seit Anfang 2017 in Kraft ist. Mit dem Weiterbildungsgesetz setzen sich Bund und Kantone dafür ein, dass die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen an die formale Bildung möglich wird und so die Bildungswege verkürzt werden können. Dies kommt insbesondere auch Berufsumsteigern zugute. Zudem hat der Bundesrat am 5. April 2017 das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, bis im November 2017 ein Programm für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Bereich Grundkompetenzen – namentlich mit Blick auf die Digitalisierung der Wirtschaft – zu entwickeln. Die Massnahmen sollen es gering qualifizierten und insbesondere älteren Arbeitnehmenden ermöglichen, im Erwerbsleben zu verbleiben. Weiter prüft der Bundesrat, welche systemischen Auswirkungen die Digitalisierung auf den Bildungsbereich hat. Diese Ergebnisse werden im Juni 2017 erwartet.

4. Der Bundesrat wird Ende 2017 einen weiteren Grundlagenbericht zu den arbeitsmarktlichen Auswirkungen der Digitalisierung vorlegen. Das zuständige Seco hat verschiedene Vertiefungsstudien zu zentralen Aspekten lanciert. Dazu gehören die Veränderung der Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt wie auch die Entwicklung von flexiblen Arbeitsbedingungen. Bei diesen Analysen werden die verschiedenen Berufsfelder, Beschäftigungsformen und Arbeitsmarktakteure angemessen berücksichtigt, was die Gender-Perspektive mit einschliesst.

5. Die bestehenden Gesetze gelten auch bei neugeschaffenen Arbeitsplätzen. Sofern ein Arbeitsverhältnis vorliegt, kommt das Gleichstellungsgesetz (SR 151.1) zur Anwendung.