08.03.2023 - 23.3068
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um die wesentlichen Ziele der Transparenz und der Rechenschaftspflichten des europäischen Digital Services Act (DSA) auch in der Schweiz umzusetzen. Er achtet dabei auf eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht sowie auf die notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame Rechtsdurchsetzung.

 

BEGRÜNDUNG

Das Gesetz der Europäischen Union (EU) über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zielt auf mehr Transparenz, Sicherheit und Verantwortung im digitalen Raum ab und ist ein einheitliches und gemeinsames Regelwerk für die gesamte EU. Diese rechtlichen Bestimmungen schützen Nutzerinnen und Nutzer in ihren Grundrechten und bieten Unternehmen im gesamten EU-Binnenmarkt Rechtssicherheit.

Der DSA verlangt von besonders grossen Online-Plattformen wie YouTube, TikTok, Facebook, Instagram etc. besondere Sorgfaltsanforderungen, wie zum Beispiel die Pflicht zur Analyse und Minimierung von systemischen Risiken, die von der Plattform ausgehen, oder die Pflicht zur Gewährung des Datenzuganges für Forschung im öffentlichen Interesse durch Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Um eine Evidenzbasis zu den Auswirkungen der Nutzung von Online-Plattformen auf unsere Gesellschaft und unsere Demokratie zu entwickeln, braucht es diese Transparenz. Dazu sollen illegale Inhalte wie z.B. illegale Formen der Hassrede oder zum Verkauf angebotene gefälschte Produkte auf Plattformen besser bekämpft werden, während Nutzerinnen und Nutzern mehr Möglichkeiten erhalten, sich etwa im Falle von Löschungen von Posts oder Accounts wirksam zu beschweren. Zudem sollen die Entscheidungsfreiheit und die Autonomie der Nutzerinnen und Nutzer gestärkt werden, beispielsweise durch ein Verbot von gezielter personalisierter Werbung auf Grundlage von besonders sensitiven Eigenschaften oder durch Transparenz und Opt-out-Möglichkeiten zu den algorithmischen Empfehlungssystemen.

Damit auch die Schweizer Bevölkerung und die Schweizer Wirtschaft von den wichtigen Zielen der Transparenz und der Rechenschaftspflichten dieser Gesetzgebung profitieren können, wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, welche möglichst kompatibel mit dem europäischen Recht sind. Dabei ist auch zu prüfen, wo eine schweizerische Lösung punktuell vom Ansatz des DSA abweichen bzw. über den DSA hinausgehen könnte. Ein besonderes Augenmerk ist dabei darauf zu legen, dass eine solche Regulierung nur dann die gewünschte Wirkung entfaltet, wenn sie auch durchgesetzt werden kann. Dafür sind einerseits die entsprechenden Ressourcen auf Seite der Behörden und Aufsichtsinstanzen bereitzustellen und andererseits müssen Verstösse mit wirksamen Sanktionen belegt werden.

 

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 26.04.2023

Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Schweizer Bevölkerung – wie die Bevölkerung Europas – immer stärker Kommunikationsplattformen wie z.B. Facebook oder Twitter nutzt. Am 5. April 2023 hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag erteilt, bis Ende März 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen vorzubereiten. Das neue Gesetz soll sich an den Bestimmungen des Digital Services Act der EU orientieren.

 

ANTRAG DES BUNDESRATES VOM 26.04.2023

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.