26.02.2015 - 2015.SR.000052
Étape:Propositions communales
État du conseil:Traité par le Conseil National

In seiner Antwort auf die Motion 2008.SR.000359 „Ein gesamtstädtisches Glasfasernetz als Teil der Grundversorgung“ hat der Gemeinderat am 6. Mai 2009 explizit festgehalten, dass ewb seine Kommunikationsangebote nicht direkt an Endkunden verkaufen wird: […] Entsprechend dem openaxs-Modell soll die Glasfaser-Grundinfrastruktur – also gewissermassen die „Datenautobahn“ – diskriminierungsfrei allen Service Providern zugänglich gemacht werden. ewb selbst wird gegenüber den Endkunden nicht als Anbieterin von TelekommunikationsDienstleistungen auftreten. Durch den Umstand, dass ewb sich auf die Bereitstellung der Glasfaserinfrastruktur beschränkt, kann in der Stadt Bern der nicht diskriminierende Zugang zu fairen Konditionen für alle Service Provider glaubwürdig sichergestellt werden. […]

Seit Februar 2015 bietet ewb nun doch Internetanschluss für Endkunden an. Unter der Marke „ewb.INTERNET“ werden verschiedene Bandbreiten von 45 Franken bis 255 Franken pro Monat angeboten. In diesem Zusammenhang ist der Gemeinderat aufgefordert folgende Fragen zu beantworten:

1. Weshalb bietet ewb entgegen den Äusserungen des Gemeinderats im Jahr 2009 nun doch Internetanschluss für Endkunden an?

2. Wie kann der „nicht diskriminierende Zugang zu fairen Konditionen für alle Service Provider“ unter diesen Umständen weiterhin sichergestellt werden?

3. Wie ist die Reaktion der zwei bisherigen Anbieter von ewb-Glasfaseranschlüssen, iWay und Quickline, auf das neue Internetangebot von ewb an Endkunden?

4. Welchen Nutzen hat die Beteiligung in der Höhe von 1.5 Millionen Franken bei Swiss Fiber Net in der Zwischenzeit gebracht?

5. Sieht der Business Case des Glasfasernetzes von ewb weiterhin schwarze Zahlen ab 2015 vor bzw. müsste er nicht der heutigen Marktsituation in Bern angepasst werden? (siehe auch Kleine Anfrage Michael Köpfi, 2014.SR.000129)

6. Wann wird die Bevölkerung der Stadt Bern transparent über die Zukunft und allfällige Abschreiber der Glasfasernetz-Investition von ewb informiert? Begründung der Dringlichkeit Die Vermarktung der Internet-Angebote von ewb hat bereits begonnen. Es sollte deshalb möglichst rasch Klarheit darüber geschaffen werden, ob diese neue Geschäftstätigkeit von ewb überhaupt vom Gesamtgemeinderat so unterstützt wird.