Themen: Juristisches, Kt. Bern, Öffentliche Beschaffung, Open Source, OpenJustitia, Vorstoss


Jost_MarcBattagliero_GiovannaKohli_VaniaSancar_HasimSollberger_Tanja

Im Kanton Bern wird derzeit das Thema Open Source in der Politik diskutiert. Gleich zwei Vorstösse sind in den letzten Monaten bezüglich OpenJustitia und Open Source Aktivitäten generell eingereicht worden – eine befürwortende Motion, eine kritische Interpellation.

Nachdem im März 2013 bekannt wurde, dass die Berner Justiz die Open Source Plattform OpenJustitia des Schweizerischen Bundesgericht integriert, reichten im Juni 2013 Grossräte aus verschiedenen Parteien einen breit abgestützten Vorstoss ein, der das Vorhaben befürwortet. Die Motion „Synergien beim Software-Einsatz im Kanton Bern nutzen“ von Marc Jost (EVP), Giovanna Battagliero (SP), Vania Kohli (BDP), Hasim Sancar (Grüne) und Tanja Sollberger (glp) wurde diese Woche publiziert und befindet sich zur Zeit in der Berner Finanzdirektion zur Beantwortung:

Synergien beim Software-Einsatz im Kanton Bern nutzen

Vorstoss-Nr: 177-2013
Vorstossart: Motion
Eingereicht am: 11.06.2013

Eingereicht von: Jost (Thun, EVP) (Sprecher/ -in)
Battagliero (Bern, SP)
Kohli (Bern, BDP)
Sancar (Bern, Grüne)
Sollberger (Bern, glp)
Weitere Unterschriften: 44

Dringlichkeit:
Datum Beantwortung:
RRB-Nr:
Direktion: FIN

Wir fordern vom Regierungsrat folgende Massnahmen:

  1. Das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) und die Bedag Informatik AG (im Besitz des Kantons Bern) sollen im Informatikbereich vermehrt mit anderen Behörden im Rahmen von Open-Source-Projekten zusammenarbeiten.
  2. Eigene Entwicklungen, bei denen der Kanton Bern das Urheberrecht besitzt, sollen wo sinnvoll als Open-Source-Software freigegeben werden, damit andere Behörden die Software einsetzen und die Weiterentwicklungskosten geteilt werden können.
  3. Bei jedem neuen Informatikprojekt haben die Verantwortlichen aufzuzeigen, welche Open-Source-Alternativen bei der Beschaffung geprüft wurden. Wenn keine eingeplant ist, muss dies begründet werden.
  4. Bei jeder neuen oder zu überarbeitenden Fachanwendung ist entweder eine Freigabe unter einer Open-Source-Lizenz vorzusehen oder es ist aufzuzeigen, warum diese nicht als Open-Source freigegeben wird.
  5. Bei sogenannten «Closed Communities» (Software-Weiterentwicklung wird intern zwischen Verwaltungen mittels Verträgen geteilt, z. B. bei Registerlösung GERES der Bedag) sollen die zuständigen Behörden aufzeigen, ob sich der juristische und administrative Aufwand gegenüber einer Freigabe unter einer Open-Source-Lizenz tatsächlich lohnt.
  6. Der Kanton Bern soll sich aktiv in bestehende und neue Open-Source-Entwicklungen von Fachapplikationen und den entsprechenden Gremien (Vereinen) einbringen, um einen höchstmöglichen Nutzen aus den vorhandenen Ressourcen zu erzielen.

Begründung:

Der Kanton Bern bezahlt pro Jahr rund 200 Millionen Franken für seine Informatikversorgung. Diese wird zurzeit aufgrund der Motion «Unabhängige Prüfung der Informatik im Kanton Bern» vom 31.10.2012 von Blaise Kropf untersucht. Nicht berücksichtigt wird darin die Schaffung von Synergien mit anderen Verwaltungsstellen durch Wiederverwendung von Software-Lösungen.

Gesamtschweizerisch gesehen geben Bund, Kantone und Gemeinden jährlich rund 3 Milliarden Franken für die öffentliche Informatik aus. Ein Grossteil dieser Ausgaben könnte vermieden werden, wenn Behörden bei Entwicklung und Wartung von Software besser zusammenarbeiten würden. Open-Source-Software bietet die Möglichkeit, nicht nur bestehende Software kostengünstig zu nutzen, sondern auch bestimmte Fachanwendungen gemeinsam mit anderen öffentlichen Stellen zu entwickeln. Aus diesem Grund nennt die E-Government-Strategie Schweiz den Grundsatz «einmal entwickeln, mehrfach verwenden», der mittels dem Open-Source-Entwicklungs- und Lizenzmodell bestens umzusetzen ist.

So kann der Kanton Bern beispielsweise die Open-Source-Gerichtspublikationssoftware OpenJustitia des Schweizerischen Bundesgerichts wiederverwenden und spart dabei substantielle, wiederkehrende Lizenzkosten. Gleichzeitig kann der Kanton Bern seine Weiterentwicklungen von OpenJustitia wiederum anderen Nutzern aus der öffentlichen Hand weitergeben.

Auch innovative Unternehmen profitieren: Die unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichte Software ermöglicht den freien Wettbewerb zwischen Informatikunternehmen, die Dienstleistungen (Beratung, Einführung, Wartung, Schulung, Weiterentwicklung usw.) für die Open-Source-Produkte anbieten. Damit sinkt die Abhängigkeit der Verwaltung gegenüber einzelner IT-Firmen, Innovation und lokale Wertschöpfung werden gestärkt. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich dadurch bedeutend mehr und auch viele lokale Firmen am Wettbewerb beteiligen.

Ein Beispiel ist OneGov GEVER (E-Government-Lösung zur Geschäftsverwaltung), die eine Berner Firma für den Kanton Zug entwickelt hat, nun unter einer Open-Source-Lizenz allen Behörden zur Verfügung steht und u. a. in der Stadt Bern eingesetzt wird. Oder auch CAMAC (Software für Baubewilligungsverfahren des Kantons Waadt) ist heute im Einsatz bei den Kantonen Uri, Tessin und Neuenburg. Mehrere Informatikunternehmen, unter anderem auch eine in Bern ansässige Firma, bieten Integrationsleistungen für das Open-Source-Produkt an.

Zuvor wurde durch Grossrat Adrian Haas (FDP) im Januar 2013 eine kritische Interpellation eingereicht, welche den Einsatz von OpenJustitia beim Kanton Bern hinterfragt:

Staatliche Konkurrenz durch das Bundesgericht und Gefährdung von Stellen im Kanton Bern

Vorstoss-Nr: 036-2013
Vorstossart: Interpellation
Eingereicht am: 21.01.2013

Eingereicht von: Haas (Bern, FDP)
(Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 2

Dringlichkeit:
Datum Beantwortung: 22.05.2013
RRB-Nr: 648/2013
Direktion: JGK

Seit 2011 bietet das Schweizerische Bundesgericht den kantonalen Gerichten im Eigenbau entwickelte Software-Lösungen an, und das zu reduzierten Preisen (offenbar Beschränkung auf Kosten der Installation durch private EDV-Firmen). Das Projekt mit dem Label «Open-Justitia» steht unter dem Titel Open-Source-Strategie und soll helfen, öffentliche Gelder einzusparen. Auf den ersten Blick scheint dies ein bestechender Gedanke zu sein, indem die Kantone nicht Steuergelder an private Entwickler bezahlen müssen für Lösungen, die vom Bundesgericht bereits mit (eidgenössischem) Steuergeld entwickelt worden sind.

Bei genauem Hinsehen stellen sich hinsichtlich des Marktauftritts des Bundesgerichts allerdings heikle staatsrechtliche (Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz) und hier vorab interessierende ordnungspolitische Fragen. Es ist kaum von der Hand zu weisen, dass das Bundesgericht vorliegend mit Produkten, die mit Steuergeldern entwickelt worden sind, den Wettbewerb verzerrt sowie private Anbieter preislich unterbietet und aus dem Markt drängt.

Anscheinend führt das Bundesgericht auch Marketing-, Schulungs- und Verkaufsaktivitäten bei Kantonen, Anwaltskanzleien, Universitäten und Behörden durch, um seine Produkte zu positionieren und zu lancieren.
Dem Vernehmen nach realisiert das Bundesgericht aktuell auch Lösungen für die Justiz im Kanton Bern. Dies, nachdem dessen Offerte derjenigen eines privaten Anbieters vorgezogen worden ist.

Der Regierungsrat und die Justizleitung werden daher um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

  1. Zu welchem Preis offerierten das Bundesgericht bzw. die ergänzend beigezogenen «Installationsfirmen» die Softwarelösung?
  2. Ist die Lösung in Betrieb? Entstehen noch Zusatzkosten?
  3. Welche Kosten entstanden und entstehen dem Kanton Bern konkret?
  4. Wie wird die Gefahr gewichtet, dass sich die Justiz des Kantons Bern technisch in die Abhängigkeit seiner übergeordneten Instanz begibt?
  5. Hat der Regierungsrat Kenntnis von diesem Geschäft?
  6. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Problematik, dass der Kanton Bern hier Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft gefährdet, eine fragwürdige Geschäftspraxis unterstützt und noch als Steigbügelhalter für eine Marktdurchdringung funktioniert?

Antwort des Regierungsrates

  1. Das Bundesgericht stellt die Open Source Software «Open Justitia» allen Interessierten gratis zur Verfügung. Als Integrator für den Kanton Bern konnte der Hersteller der Gerichtsapplikation «Tribuna», die Delta Logic AG, gewonnen werden. Die Kosten für die Integration von «Open Justitia» wurden mit CHF 70’000 offeriert.
  2. Die Software «Open Justitia» wurde Ende April 2013 auf der Testumgebung erfolgreich installiert. Nach Abschluss der Testphase und eventuellen Optimierungen wird «Open Justitia» produktiv geschalten. Es zeichnen sich keine Zusatzkosten ab.
  3. Die unter Punkt 1 erwähnten Integrationskosten von CHF 70’000 sind die vollständigen einmaligen Kosten, die dem Kanton Bern entstehen. Die jährlich wiederkehrenden Wartungskosten für die Applikation «Tribuna» erhöhen sich durch die Integration von «Open Justitia» um CHF 25’000.
  4. Technisch begibt sich der Kanton Bern in keine Abhängigkeit zur übergeordneten Instanz. Das Bundesgericht hat bezüglich dieser Software keinerlei Aufgaben und Kompetenzen. Beim vorliegenden Programm handelt es sich um eine Open Source Software. Das bedeutet, dass jedermann die Software «Open Justitia» kostenlos beziehen kann. Die Software wird zukünftig von denjenigen Firmen weiterentwickelt, welche dieses kostenlose Programm anwenden und integrieren, also z.B. von der Delta Logic AG.
  5. Ja, der Regierungsrat hat Kenntnis von diesem Geschäft.
  6. Als Alternative zur Software «Open Justitia» wurde die Software «Weblaw» geprüft. Die Einführung der Software «Weblaw» hätte einmalige Kosten von CHF 276’000 sowie jährlich wiederkehrende Wartungskosten von CHF 75’000 verursacht. Der Kanton Bern hat sich daher aus Kostengründen für die Einführung der Software «Open Justitia» entschieden. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanzpolitischen Situation wäre ein anderer Entscheid nicht zu verantworten gewesen.

1 Kommentar

  • Unter dem Titel „Wie die Verwaltung Informatikkosten sparen könnte“ habe ich kürzlich in einem Editorial auf den „Fall OpenJustitia“ hingewiesen, Text siehe unten. Ich plädiere klar dafür, dass die politischen Organe und die Gesetzgebung der Verwaltung ermöglichen, Synergien zu nutzen, wie es auch in der IKT-Strategie des Bundes 2012-15 vorgesehen ist.


    Aktuell beschäftigt die Klage einer Berner Firma gegen das Bundesgericht die Gerichte, weil dieses seine Software «OpenJustitia«» auch den Kantonen unter einer Open-Source-Lizenz, d. h. lizenzrechtlich gesehen kostenfrei, anbietet. Darf in einem Unternehmen die eine Abteilung einer anderen Abteilung ihre Leistungen unentgeltlich zur Verfügung stellen? Nun ist klar, dass die öffentlichen Verwaltungen der Schweiz nicht ein einziges Unternehmen sind. Auf Ebene Bund gibt es immerhin eine rechtliche Körperschaft, das ist die Schweizerische Eidgenossenschaft.
    Die Arbeit von Unternehmens-Architekten besteht darin, ähnlich wie bei der klassischen Raumplanung und den Baubewilligungsverfahren gewisse Richtlinien zu definieren und umzusetzen, damit die «Landschaft» der Informatiklösungen nicht wie ein Flickwerk daher kommt. Interessant ist die Frage: was wird als «Unternehmen » verstanden? Beim Bund sind dies zum Teil die Departemente, häufig aber auch die Bundesämter, manchmal gar innerhalb eines Amts die einzelnen Abteilungen. Es liegt auf der Hand, dass solche Strukturen die Kosten von Informatiklösungen beeinflussen. (…) Darf, sollte oder muss die Verwaltung als Unternehmen arbeiten? Oder anders gefragt: Warum braucht die Stadt Bern ein eigenes Rechenzentrum? Mein Fazit, bezogen auf die eingangs gestellten Fragen: durch Zusammenarbeit könn(t)en die Verwaltungen der Schweiz viel Geld sparen, und Bern würde eigentlich nicht zwingend ein eigenes Rechenzentrum benötigen. Ob dieses Sparpotenzial genutzt werden soll, oder ob eher durch eine möglichst grosse Vielfalt die Wirtschaft gefördert werden soll, liegt in der Verantwortung der politischen Organe. Es würde der Verwaltung gut anstehen, die Steuereinnahmen so zu verstehen, dass diese treuhänderisch verwaltet werden müssen.

Kommentar erfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert