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Schweizerische Eidgenossenschaft

Themen: Bundesverwaltung, Juristisches, Microsoft, Presse


Der Bund gab heute den Abbruch der Vergleichsverhandlungen bekannt. Die Gründe für das Scheitern wurden durch den Bund derart tendenziös dargestellt, dass die Beschwerdeführer sich genötigt fühlen, in dieser Medienmitteilung eine Gegendarstellung vorzunehmen.

Das Ziel der Beschwerde gegen die freihändige Vergabe eines CHF 42 Millionen-Auftrages an Microsoft war von Anfang klar: Nicht-diskriminierende Ausschreibung der Büroinformatik und Gleichbehandlung der Marktteilnehmer. Auf befremdende Weise hat der Bund jedoch im Laufe der Verhandlungen plötzlich mitgeteilt, dass er über diesen Verhandlungsgegenstand nicht mehr verhandeln wolle. Unter anderem war er auch nicht dazu bereit sich zu bekennen, die zukünftigen Beschaffungen im Bereich Büroinformatik öffentlich auszuschreiben. Offensichtlich will sich die Bundesverwaltung auch weiterhin herausnehmen, eine grosse Anzahl von Informatik-Projekten freihändig zu vergeben.

In der Folge sind die Beschwerdeführer dem Bund weit entgegen gekommen, indem sie bereit waren, über andere Verbesserungen (bspw. Erneuerung der Standardisierungsanweisungen, Umsetzungsmassnahmen der Open Source Strategie etc.) zur Gleichbehandlung der Marktteilnehmer zu verhandeln. Der Bund war nicht bereit, sich auf verbindliche Grundsätze festzulegen. Ausserdem beharrte er auf so weitgehenden Vorbehalten, dass eine Zementierung der heute praktizierten Diskriminierung der Open Source Anbieter zu befürchten war.

Gegen Ende der Vergleichsverhandlungen teilte der Bund mit, dass sein zahnloser und unverbindliche Vergleichsvorschlag abschliessend und nicht weiter verhandelbar sei. Mit Erstaunen nehmen die Beschwerdeführer in der heutigen Medienmitteilung des Bundes von der gegenteiligen Behauptung Kenntnis.

Die Beschwerdeführer halten fest, dass der endgültige „vermittelnde Vorschlag“ geradezu einen Rückschritt gegenüber dem Status Quo bedeutet hätte. Aus diesem Grund war die Beschwerdegemeinschaft gezwungen, die Verhandlungen abzubrechen und das Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen. Die Beschwerdeführer sind zuversichtlich, dass das Verfahren einen erfolgreichen Ausgang nehmen wird.

Mediensprecher der Beschwerdeführer
Dr. Matthias Stürmer
Vorstandsmitglied Verein Swiss Open Systems User Group /ch/open
+41 76 368 81 65, matthias.stuermer@ch-open.ch

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