Antrag an: Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz. Totalrevision

Text des Antrags:   Art. 50 Die Forschungsförderungsinstitutionen, … … der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Publikationen sind für die Wissenschaftsgemeinschaft der Schweiz auf einer zentralen Plattform zugänglich. Ausnahmen können insbesondere für Resultate getroffen werden, welche bei Publikation die wirtschaftliche Verwertung schädigen würden.   Art. 50 Les institutions chargées … … prévues par la loi. Les…