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Themen: Allgemein, Beschaffungen


Publikation der Basisinformationen aller Beschaffungen des Bundes ab 50’000 Franken

 

Am 5. März 2014 hat Edith Graf-Litscher die Motion „Publikation der Basisinformationen aller Beschaffungen des Bundes ab 50’000 Franken“ (14.3045) im Nationalrat eingereicht. Nun wird die Motion als Regelung unter Art. 27 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) umgesetzt.

 

In der Motion 14.3045 beauftragte Edith Graf-Litscher den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass alle Beschaffungen gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) mit einem Vertragsvolumen ab 50’000 Franken mindestens einmal jährlich öffentlich in maschinenlesbarer Form publiziert werden. Am 23. Februar 2022 gab die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) bekannt, dass die neue Regelung diese Motion nun umsetzen wird. Somit fallen alle dem BöB unterstellten öffentlichen Aufträge ab 50’000 Franken (inklusive MWST) unter die Publikationspflicht. Die Auftrageberinnen des Bundes müssen mindestens einmal pro Jahr in elektronischer Form über ihre Beschaffungen ab 50’000 Franken informieren. Die Liste soll laut BKB auf einer öffentlichen Website der betreffenden Stelle in  Form einer Excel-Datei publiziert werden und folgende Angaben enthalten:

  • Auftraggeberin,
  • Name und Adresse der Auftragnehmerin,
  • Gegenstand des Auftrags,
  • Auftragswert,
  • Art des angewandten Verfahrens,
  • Datum des Vertragsbeginns oder Zeitraum der Vertragserfüllung

Die erste Publikation der Beschaffungen vom Jahr 2021 wird im drittel Quartal 2022 erfolgen und sich auf den Daten aus dem elektronischen Vertragsmanagement stützen.

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