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Themen: Bundesverwaltung, Öffentlichkeitsgesetz, Open Government Data, Vorstoss


Parldigi Co-Präsidentin edithEdith Graf-Litscher reichte am 27. April 2016 eine Parlamentarische Initiative für den grundlegend gebührenfreien Zugang zu amtlichen Dokumenten ein. Nun sprach sich am Freitag, 13. Januar 2017  die zuständige staatspolitische Kommission des Ständerats einstimmig für die Initiative aus, nachdem im Herbst bereits die staatspolitische Kommission des Nationalrates ihre Unterstützung ausgedrückt hatte. Wir freuen uns über die nun in Gang gesetzte Erarbeitung der Gesetzesänderung, hin zu erleichtertem Zugang zu amtlichen Dokumenten und somit zu mehr Transparenz in der Bundesverwaltung.

Folgender Artikel wurde dazu am Samstag, 14. Januar 2017 im «Bund» veröffentlicht:

Transparenz ohne Gebühren

Einige Ämter tun sich schwer damit, Dokumente an Bürger herauszugeben. Wenn sie es tun, dann für 100 Franken pro Stunde. Das Parlament will das nun verbieten.

Andreas Valda

Jede Bürgerin und jeder Bürger darf vom Bund Dokumente verlangen, sofern diese nicht geheim sind. Das Öffentlichkeitsgesetz wurde vor elf Jahren geschaffen, um «Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung zu fördern». Die Praxis zeigt allerdings, dass sich gewisse Ämter schwertun, Dokumente herauszugeben. Häufig genannt werden die Bundeskanzlei, die Rüstungsbeschafferin Armasuisse und Ämter des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Laut des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch, der sich für die zweckgemässe Umsetzung einsetzt, verlangen diverse Ämter hohe Gebühren. Der Verein wird von Verlagen, Stiftungen und Privaten finanziert, darunter SRF, der Verband Schweizer Medien und Tamedia, die auch den «Bund» herausgibt.

16 000 Franken für 90 Seiten

Zwei Beispiele: Armasuisse verlangte von einer Bürgerinitiative aus Buochs NW 16’500 Franken für einen 90-seitigen Bericht; ein ehemaliger Aargauer Bauunternehmer war konfrontiert mit einer Rechnung von 7’900 Franken für zwölf Dokumente zur umstrittenen Sanierung der Armee-Kleinlaster Duro.

Eine solche Praxis will das Parlament nun verbieten. Mit einer parlamentarischen Initiative, die Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) eingereicht hatte, verlangt es, dass die Einsicht grundsätzlich kostenfrei erfolgen muss. Gebühren sollen nur verrechnet werden, wenn jemand querulantisch oder in grossem Umfang Unterlagen verlangt. Die zuständige staatspolitische Kommission des Ständerats hat gestern die Initiative einstimmig unterstützt, nachdem sich im Herbst schon ihre Schwesterkommission dafür ausgesprochen hatte. Jetzt wird die Gesetzesänderung erarbeitet. Auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger unterstützt die Initiative. Sie sei «goldrichtig».

«Jemand muss bezahlen»

Die Bundeskanzlei will an der bisherigen Praxis festhalten. Die Gebührenpflicht stehe im Gesetz. Auch materiell sei sie richtig: «Jemand muss die Arbeit bezahlen. Wenn nicht der Gesuchsteller, so der Steuerzahler», sagt Sprecherin Ursula Eggenberger. Die Bundeskanzlei verlangt 100 Franken pro Stunde und stützt sich dabei auf «Empfehlungen der Konferenz der Generalsekretäre». Für Bürger erfolge die Verrechnung der Gebühr ab der zweiten Arbeitstunde und für Journalisten ab der dritten.

Die Bundeskanzlei widerspricht dem Vorwurf, dass Gebühren als Zugangshindernis wirkten. «Bei 97 Prozent aller Gesuche werden keine Gebühren erhoben. Medien erhalten eine Ermässigung von 50 Prozent». Die Bundesgerichte hätte ihre Praxis «noch nie kritisiert».

Das stimmt allerdings so nicht. Im Jahr 2013 stellte das Bundesgericht in einem Fall fest, dass «Gebühren sich als tatsächliche Zugangsbeschränkung auswirken können». Auch sei es im «Interesse der Verwaltung, wenn Medien seriös, gestützt auf amtliche Dokumente, über Themen von aktuellem Interesse informieren».

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