Kanton Bern baut Plattform zur Freigabe von Open Source Software auf

Themen: Kt. Bern, Open Government Data, Open Source, Vorstoss


Am 13. Juni 2017 hat der Grossrat des Kantons Bern deutlich mit 98 Ja und 48 Nein für eine Plattform zur Freigabe von Open Source Software gestimmt. Ausgehend von der Motion „Steuergelder sparen und Innovation fördern mit dem offenen Austausch von Behördendaten und Behördensoftware“ von EVP, GLP und GPB-DA hat das Berner Kantonsparlament folgende Forderung angenommen:

Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Open-Source-Software-Portal zu schaffen, wo der Kanton und die Gemeinden Open-Source-Entwicklungen austauschen können.

Begründung: Zur Umsetzung der mit 130 zu 0 überwiesenen Motion 177-2013 «Synergien beim Software-Einsatz im Kanton Bern nutzen» ist es notwendig, dass der Kanton die zur Freigabe bestimmte Open-Source-Software auf einer Plattform veröffentlichen kann. Dies soll er entweder auf einer bestehenden Plattform wie GitHub tun oder eine eigene aufbauen.

Wenn Behörden verschiedener Gemeinwesen gemeinsam Open-Source-Fachanwendungen entwickeln, können sie Synergien nutzen: Die Weiterentwicklungskosten, die bei herkömmlichen Systemen oft teurer sind als der ursprüngliche Kauf, können längerfristig geteilt werden. Die Sicherheit und Stabilität wird noch eingehender getestet, wenn die Software von verschiedener Seite verwendet wird. Bei wachsender Verbreitung kann sie sogar zu einem De-facto-Standard werden, was zusätzliche Vorteile mit sich bringt.

Ein erfolgreiches Beispiel einer Open-Source-E-Government-Lösung ist CAMAC für die Verwaltung von Baugesuchen. Diese Plattform wird zurzeit in den Kantonen Waadt, Tessin, Neuenburg, Uri, Basel-Stadt, Jura, Genf und Freiburg eingesetzt und von diesen mithilfe von externen Anbietern aktiv weiterentwickelt.

Ein juristisches Gutachten des Kantons Bern zeigte im August 2016 auf, dass die Kantonsverwaltung und Gemeinden im Kanton Bern intern oder auch durch externe Anbieter entwickelte Software unter einer Open-Source-Lizenz freigeben dürfen. Dies macht Sinn bei zahlreichen Fachanwendungen, die in Gemeinwesen ähnliche Bedürfnisse abdecken müssen. Damit wird der Markt für IT-Anbieter nicht etwa eingeschränkt, sondern im Gegenteil gestärkt, weil Software-Entwicklung hoch qualifizierte Programmierer und IT-Architekten benötigt und sich nicht nur internationale Grosskonzerne, sondern Firmen vor Ort an einem echten Wettbewerb beteiligen können.

Dieses Anliegen hat auch der Regierungsrat in seiner Antwort befürwortet:

Es trifft zu, dass ein vom KAIO in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Tomas Poledna  und Prof. Dr. Simon Schlauri zum Schluss kommt, dass die Publikation von Software, die dem Kanton gehört, als Open Source Software (OSS) nach dem Berner Recht unter bestimmten Bedingungen ohne Gesetzesänderung zulässig ist.

Zur Umsetzung der Motion 177-2013 wird das KAIO daher im Jahr 2017 einen Service konzipieren, der es den für die einzelnen Fachapplikationen der Verwaltung verantwortlichen Behörden ermöglicht, diese als OSS zu publizieren, wenn sie zum Schluss gelangen, dass dies die sichere und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung der Verwaltung unterstützt. Dies kann etwa dadurch erfolgen, dass mit einer OSS-Publikation mehr Entwicklerinnen und Entwickler der Applikation verfügbar werden, was die Abhängigkeit von den ursprünglichen Entwicklerinnen und Entwicklern reduziert und einen Wettbewerb bei der Vergabe von Pflege- oder Weiterentwicklungsaufträgen ermöglicht. Die OSS-Publikation kann auch dazu beitragen, dass Sicherheitslücken schneller erkannt und behoben werden. Demgegenüber ist es weiterhin nicht zulässig, dass der Staat ohne Bezug zu einer bestehenden Aufgabe OSS-Software zu Gunsten der Öffentlichkeit entwickelt. Dies würde in unzulässiger Weise in den privaten Softwaremarkt eingreifen und als neue Staatsaufgabe eine formell-gesetzliche Grundlage voraussetzen

Ob der Service auf einer bestehenden OSS-Plattform wie GitHub oder auf einer eigenen Plattform aufgebaut wird, ist noch offen. Wie im Gutachten empfohlen, wird zudem im Verordnungsrecht eine Grundlage für die Publikation von OSS geschaffen. Dies erfolgt voraussichtlich im Rahmen der für das laufende Jahr vorgesehenen Anpassung von Verwaltungsorganisationsverordnungen als Folge des ICT-Harmonisierungsprogramms «IT@BE».

Bedauerlicherweise wurde eine zweite Forderung der Motion betreffend Open Government Data Portal knapp mit 71 Ja von EVP, GLP, Grüne, SP und teilweise BDP zu 72 Nein von SVP, FDP, EDU und teilweise BDP abgelehnt:

Der Regierungsrat wird beauftragt, nicht sicherheitskritische und nicht personenbezogene Daten des Kantons Bern auf einem Open-Government-Data-Portal konsequent zugänglich zu machen.

Begründung: Gemäss Open-Government-Data-Strategie (OGD-Strategie) des Bundesrats ist es förderlich für Demokratie, Behördeneffizienz und Innovation, wenn öffentliche Stellen nicht sicherheitskritische und nicht personenbezogene Daten zur freien Verwendung bereitstellen. Heute hingegen müssen Geo-, Umwelt- oder Finanzdaten des Kantons Bern von der Wirtschaft bzw. von interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Netz mühsam zusammengesucht oder bei der zuständigen Behörde angefordert werden. Dies ist nicht mehr zeitgemäss.

Auf eidgenössischer Ebene bestehen bereits eine OGD-Strategie und das opendata.swiss-Portal, wo Bund, öffentlich-rechtliche Unternehmen (SBB), Kantone und Gemeinden ihre Daten zu verschiedensten Themen zugänglich machen. Die Kantone Basel-Stadt und Zürich bekennen sich ebenfalls zu einem offenen Austausch von Behördendaten und haben bereits eine OGD-Strategie verabschiedet. Beide nutzen das Open-Government-Portal opendata.swiss zur Freigabe ihrer Daten.

Damit der Kanton Bern in diesem Bereich den Anschluss nicht verpasst und sich gegenüber der Wirtschaft als innovativ und transparent präsentieren kann, soll auch er seine Daten konsequent und kostenlos zugänglich machen. Damit keine neue Plattform aufgebaut werden muss, soll sich der Kanton Bern am opendata.swiss-Portal beteiligen, um dort seine Daten zugänglich zu machen.

Die Regierung hatte dieses Anliegen zur Annahme als Postulat empfohlen:

«Open Government Data» (OGD) bedeutet die freie Verfüg- und Nutzbarkeit von Daten aus der öffentlichen Verwaltung. Diese Forderung beruht auf der Annahme, dass öffentlich zugängliche Daten und Informationen zu mehr Transparenz und Vertrauen führen sowie die Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Entwicklung fördern.

Der Regierungsrat begrüsst die Diskussion um die Relevanz dieser Daten und die Anstrengungen des Bundes, Strategien und Instrumente zu entwickeln, um Datenbestände der öffentlichen Verwaltung aktiver zu verbreiten und so eine breitere Nutzung zu ermöglichen.

Die Statistikkonferenz des Kantons Bern verfolgt die Diskussionen und Arbeiten betreffend OGD deshalb seit Längerem, pflegt entsprechende Kontakte, arbeitet punktuell an bestimmten Themen mit und ist durch das Amt für Informatik und Organisation (KAIO) auch in der Fachgruppe «OGD Schweiz» vertreten. Gemäss einer Studie der kantonalen Statistikkonferenz aus dem Jahr 2013 wäre eine Anbindung des Kantons Bern an das OGD-Portal des Bundes grundsätzlich möglich, dies würde jedoch aufgrund der dezentralen Organisationsform des Statistikwesens im Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kantonen überdurchschnittlich viele Ressourcen binden. Da auf Ebene «OGD Schweiz» zudem noch verschiedene offene Fragen zu klären sind, scheint eine Anbindung von Datenbeständen aus dem Kanton Bern an das opendata.swiss-Portal zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend, ebenso wenig der Aufbau eines eigenen kantonalen OGD-Portals. Es gilt nicht zuletzt auch hier, möglichst effiziente, korrekte Lösungen zu entwickeln, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Qualität des neuen (Daten-)Angebots sicherzustellen. Der Kanton Bern wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten deshalb weiterhin mit Interesse an den entsprechenden Diskussionen und Arbeiten beteiligen.

Es soll dabei jedoch nicht vergessen werden, dass sich dieses neue Angebot, welches auf maschinenlesbare Formate setzt, an eine bisher noch eher kleine Gruppe von Datenspezialistinnen und –spezialisten richtet. Diese werden im Idealfall als Multiplikatoren dienen. Gleichwohl ist es unerlässlich, dass die öffentliche Verwaltung Daten nicht nur dieser spezifischen Zielgruppe, sondern auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Dieser Auftrag bedingt anderer Kanäle und Formate. Als Mitunterzeichner der Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz hat sich der Kanton Bern beispielsweise verpflichtet, den Bedarf an statistischen Informationen von gesellschaftlichem Interesse zu decken und diese in geeigneter Form öffentlich zugänglich zu machen.

Im Sinne von Öffnung von Datenbeständen und Förderung von Transparenz wird der Kanton Bern deshalb – parallel zu den Diskussionen um den Auf- und Ausbau eines OGD-Portals
Schweiz – seine knappen Ressourcen vorderhand dafür einsetzen, sein bisheriges Angebot an Daten und Informationen für die breite Öffentlichkeit weiter auszubauen, qualitativ zu verbessern und dafür zu sorgen, dass dieses Angebot von möglichst vielen Nutzenden einfach und kostenlos genutzt und weiterverwendet werden kann (offene Daten für alle). Nach Vorliegen eines ausgereiften Konzepts bzw. einer nationalen Lösung können diese und weitere Daten auf dieser Grundlage auch in maschinenlesbarer Form über das opendata.swiss-Portal Schweiz zur Verfügung gestellt werden (offene Daten gemäss OGD-Strategie Schweiz).

Der Regierungsrat sieht vor, die Frage nach einer aktiven Teilnahme und ggf. Einbindung von kantonalen Daten im gemeinsamen Open Data-Portal Schweiz im Rahmen der Erstellung einer neuen E-Government-Strategie für den Kanton Bern nochmals vertieft zu prüfen.

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