Themen: Business, Öffentliche Beschaffung


Nach dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts halten sich die beteiligten Open Source Anbieter vorerst bedeckt. Während im Hintergrund an Strategie und juristischer Analyse gearbeitet wird, äussern sich auf Anfrage nur wenige der Open Source Firmen öffentlich. Aus den eingeholten Statements jedoch wird eines klar: die Unternehmer haben mit ihrer Beschwerde einen mutigen Schritt gemacht, zu dem sie weiter stehen – und in dessen Geist sie sich weiter mit grossem Elan engagieren werden.

Sachliche Überzeugung spricht etwa aus dem Kommentar von Georg Schulthess von Ziil:

«Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine Ausschreibung eines Krankenhauses nicht „Beschaffung eines Opel Notarztwagens“ heissen darf und nicht freihändig an Opel vergeben werden darf, weil VW keine Opel Notarztwagen herstellt, sondern VW Notarztwagen.»

Dass mit den Open Source Anbietern weiterhin in jedem Fall zu rechnen ist, legt Peter Ganten, Gründer und Geschäftsführer der Univention, dar:

«Von den alten Römern stammt der Satz „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“ – eine Weisheit die uns seefahrenden Handelsleuten hier im Norden schon immer gut – und manchmal auch schmerzhaft bekannt gewesen ist.

Der Satz der Römer sagt uns, dass vor Gericht – und auf hoher See – Vernunft, bestes Handeln und optimale Vorbereitung letztlich  keinen sicheren Schutz davor bieten, Schiffbruch zu leiden. Und so ist es uns Anbietern von Open Source Software in diesem Fall vor Gericht leider gegangen. Dass dieses Ergebnis keineswegs vorhersagbar war, zeigt die Uneinigkeit der Richter
untereinander.

Ob wir nun in die Berufung gehen, werden wir sorgfältig abwägen. In jedem Fall geht von diesem Verfahren das deutliche Signal aus, dass die öffentliche Hand bei vergaberechtswidrigen Aufträgen an proprietäre Anbieter immer mit dem
Einspruch von Open Source Anbietern rechnen muss. Das alleine ist ein grosser Erfolg. Schließlich – und das dürfte auch bei der Verwaltung bekannt sein – kann es im nächsten Verfahren wie bei der nächsten Seereise wieder ganz
anders ausgehen.»

Nicht weniger geradlinig äussert sich Gerhard Andrey, geschäftsführender Partner von Liip:

«Wir werden in jedem Fall einen konsequenten Weg der Innovation gehen und unsere Ansätze für nachhaltige Informationstechnologie weiter entwickeln – und unser Engagement bei der Verwaltung weiter ausbauen».

Beeindruckender Unternehmergeist und der Wille zur konsequenten Entwicklung in Richtung digitaler Nachhaltigkeit  sprechen aus allen der gesammelten Stellungnahmen. Dies sind denn sicherlich auch die Zutaten, die es braucht, um auf dem eingeschlagenen Weg weiterhin erfolgreich zu sein. Erfolgreich auf dem Markt, und im Einsatz für dessen Funktionieren falls nötig vor Gericht.

Offenlegung im Sinne der Transparenz: der Autor ist unter anderem Verwaltungsrat der erwähnten Liip AG.

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