Themen: Bundesverwaltung, Open Government Data, Presse, Vorstoss


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Nach der klaren Annahme des Postulats Riklin vor zwei Wochen hat der Nationalrat gestern Abend, 23. September 2013, mit 56% Ja auch der Motion Graf-Litscher zugestimmt, die drei sehr konkrete Massnahmen zur Öffnung der Datenbestände des Bundes verbindlich einfordert. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga hatte in ihrem Statement vor der Abstimmung die ablehnende Haltung des Bundesrates zur Ziffer 1 der Motion Graf-Litscher, die den «Aufbau und Publikation eines zentralen Verzeichnisses aller Datenbestände des Bundes mit Angaben zu Inhalt, Struktur, Verwendungszweck und rechtlichem Status betreffend Datenschutz und Informationssicherheit» fordert, wie folgt begründet:

(…) der Bundesrat ist nicht grundsätzlich gegen das Anliegen, aber er möchte zuerst eine Kostenstudie veranlassen.

Über das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Studie lässt sich sicher streiten, was hingegen grundsätzlich nicht begrüssenswert ist, ist der Umstand, dass sie als quasi allein entscheidendes Zünglein an der Waage, ob die Forderung nach einem zentralen Verzeichnisses aller Datenbestände des Bundes überhaupt umgesetzt werden soll, angedacht ist. Wünschenswert wäre, dass die Kostenstudie – wenn sie denn vorab gemacht werden soll – eine Entscheidungsgrundlage für den Umfang und die Ausgestaltung dieses Verzeichnisses darstellen soll: Tiefe und Breite des Vorhabens sind auszuhandeln, der Handlungsbedarf hingegen steht fest.

Zentraler Zugang zu Open Government Data unbestritten

Die Ziffer 2 der Motion, die den «Aufbau eines zentralen Zugangs (Portal) zu den öffentlich verfügbaren, aktuellen und archivierten Daten des Bundes» fordert, empfahl auch der Bundesrat zur Annahme – mit den Worten von Frau Bundesrätin Sommaruga:

Die Bundesbehörden produzieren und sammeln fortlaufend riesige Mengen an Daten. Aus staatspolitischer, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht besteht ein manifestes Interesse am Zugang zu solchen Daten. (…) Der Datenzugang schafft für Medien und interessierte Bürgerinnen und Bürger Transparenz über das Regierungs- und Verwaltungshandeln. Der Bundesrat ist deshalb grundsätzlich mit dem Ziel der Motion einverstanden. (…) Ziffer 2 (…) ist der Bundesrat bereit anzunehmen. Die vorhandenen Daten sollen ja benutzerfreundlich angeboten werden (…).

Gegenüber der Forderung von Ziffer 3 schliesslich blieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorab vage. Zwar empfahl er dem Nationalrat, die Forderung «nach begleitende(n) Massnahmen, um die offen zugänglichen Datenbestände in der Öffentlichkeit bekanntzumachen und deren Nutzung zu fördern», abzulehnen, knüpfte den Punkt aber sinnvollerweise an den Entscheid des Nationalrats zu Ziffer 1. Die Erfahrungen von Regierungen und Verwaltungen mit Open Government Data Portalen weltweit haben  gezeigt, wie zentral ein koordiniertes, nachhaltiges Massnahmenpaket ist, wenn es um die Erschliessung des vorhandenen Innovationspotenzials und die Wirkungssicherung geht. In der Schweiz selbst hat die Stadt Zürich seit dem Start ihres Portals im Juni 2012 ähnliche Erfahrungen gemacht und daraus zielführende Schlussfolgerungen gezogen.

Ständerat entscheidet über die Nachhaltigkeit von Open Government Data

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit und der Verein Opendata.ch blicken nun auf den Ständerat, der die Motion Graf-Litscher voraussichtlich in der Wintersession beraten wird, und suchen  das Gespräch mit den Damen und Herren Ständeräten, aber insbesondere auch direkt mit Frau Bundesrätin Sommaruga, damit mit Open Government Data in der Schweiz weiter ein nachhaltiger Weg beschritten wird. Nachdem im Nationalrat gerade bei den Mitteparteien das Abstimmungsverhalten alles andere als einheitlich ausfiel, sind diese nun im Ständerat ganz besonders in der Verantwortung: Jede Ständerätin und jeder Ständerat, dem Transparenz und Innovation im öffentlichen Sektor wichtige Anliegen sind, hat es in der Hand, dies mit einem Ja zu bekräftigen und den Bundesrat noch in diesem Jahr mit mit den dafür zielführenen, konkreten Schritten zu beauftragen.

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