Themen: Bundesverwaltung, Juristisches, Öffentliche Beschaffung, Presse


MEDIENMITTEILUNG DER BESCHWERDEFÜHRER (PDF | ODF | DOC)

Zürich, 15. Juni 2010

Der Beschwerdefall gegen die freihändige Vergabe des 42-Millionen-Auftrags an Microsoft gerät in Bewegung. Das Gericht teilt mit, dass am Dienstag, 6. Juli 2010 in Bern eine öffentliche, mündliche Beratung der fünf Richter zur Eintretensfrage stattfindet und anschliessend der Entscheid über die Legitimation der Beschwerdeführer getroffen und mitgeteilt wird.

Über ein Jahr ist es her, seit am 20. Mai 2009 zahlreiche Open Source Dienstleister gegen die nicht öffentlich ausgeschriebene Beschaffung eines 42-Millionen-Auftrags an Microsoft Beschwerde eingereicht haben. Nach eingehendem Schriftenwechsel und gescheiterten Vergleichsverhandlungen steht nun mit dem Gerichtstermin ein nächster wichtiger Meilenstein im Verfahren an. Die Richterinnen und Richter werden entscheiden, ob die Beschwerdeführer aufgrund ihres Dienstleistungsangebots legitimiert sind Beschwerde einzureichen. Zur öffentlichen Urteilsberatung am Dienstag, 6. Juli 2010 um 9.00 Uhr bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Schwarztorstrasse 50, Bern im Sitzungszimmer 44 sind unter anderem die am Bundesverwaltungsgericht akkreditierten Journalisten eingeladen.

Die Beschwerdeführer begrüssen diesen Schritt zu Offenheit und Transparenz im Gerichtsverfahren und hoffen auf eine positive Entscheidung des Gerichts. Dass Open Source Dienstleister sehr wohl legitimiert sein können Beschwerde in einem freihändigen Beschaffungsprozess einzureichen, hat diesen Monat ein Gerichtsentscheid in Kanada gezeigt. Mehr noch, der Cour Supérieure du Québec hat entschieden, dass die dortigen Behörden rechtswidrig eine Auftragsvergabe ohne öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben hatten. Das Gericht akzeptierte die Argumentation nicht, dass keine valablen Alternativen zur Verfügung standen, sondern zeigte auf, dass die Eignung eines Angebots für eine spezifische Situation eben genau mittels einer öffentlichen und offen gestalteten Ausschreibung zu prüfen gewesen wäre. Ähnlich wie in der Schweiz hatte es auch in Kanada die Verwaltung versäumt, vor der freihändigen Vergabe eine ernsthafte Abklärung der Angebote am Markt vorzunehmen. Der Cour Supérieure du Québec hat zudem den Vorwand verworfen, dass es sich beim Erwerb der Rechte für eine Migration von Windows 2000 auf Windows Vista um ein blosses Update handle. Weitere Informationen zum Fall in Québec sind im aktuellen Eintrag des Blogs der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit zu finden.

Medienreaktionen

Kommentar erfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert