Neuer Vorstoss zu Open Content
Themen: Bundesrat, Open Content, Vorstoss, Wikimedia
Noch kurz vor Ende der Legislatur und als Folgevorstoss auf Parldigi Kernteam-Mitglied Thomas Weibel’s Interpellation Freigabe von Bildern des Bundes, reichte Balthasar Glättli (ebenfalls Parldigi Kernteam-Mitglied) eine Anfrage ein.
In der Anfrage wird der Bundesrat erfragt, ob er bereit wäre, der Bevölkerung ein Verzeichnis der frei weiternutzbaren Bilder des Bundes zur Verfügung zu stellen.
Parldigi und die Trägerorganisation Wikimedia Schweiz würden ein solches Verzeichnis im Sinne vom Schwerpunktthema Open Content sehr begrüssen.
Der Wortlaut des Vorstosses lautet:
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 19.3247 Freigabe von Bildern des Bundes, erklärt, dass er zur Freigabe von Bildern des Bundes grundsätzlich bereit ist, sofern ihre Nutzung nicht aus daten-, urheber- oder informationsschutzrechtlichen Gründen eingeschränkt ist. Die Bevölkerung hat heute allerdings noch keine Möglichkeit zu wissen, wo und unter welchen Bedingungen solche frei weiternutzbaren Bilder zu finden und zu nutzen sind. Dafür müsste der Bundesrat einen Überblick über den Speicherort und den Lizenz-rechtlichen Status der Datenbestände der frei nutzbaren Bilder von Ämtern und Behörden publizieren.
1. Hat der Bundesrat einen solchen Überblick über die frei nutzbaren Bilder von Ämtern und Behörden?
2. Ist er bereit ein Verzeichnis der freien Bilder des Bundes anzulegen, das über den Lizenzstatus dieser Bilder informiert? Je nach Stand der Erschliessung dieser Bilder könnten diese einzeln oder vorerst nur nach Sammlungen aufgelistet werden.
3. Könnte das Portal für die Schweizer Open Government Data (https://opendata.swiss) dazu genutzt werden?
4. Ist er bereit die freigegebenen Bilder, welche für die Webseiten von admin.ch verwendet werden, entsprechend zu kennzeichnen?
5. Sollten folgerichtig nicht die allgemeinen Copyright-Bestimmungen von admin.ch auf der Seite https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html aufgrund der bundesrätlichen Stellungnahme zur Interpellation 19.3247 überarbeitet werden?
6. Gelten die Aussagen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zur Interpellation 19.3247 Freigabe von Bildern des Bundes sinngemäss auch für Audio- und Videodateien des Bundes?
7. Wenn ja, könnten diese freien Dateien in gleicher Weise wie die Bilder im Verzeichnis aufgelistet werden?
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