Themen: Bundesverwaltung, Öffentliche Beschaffung, Open Government Data, Presse, Vorstoss


MEDIENMITTEILUNG DER PARLAMENTARISCHEN GRUPPE
DIGITALE NACHHALTIGKEIT PARLDIGI

Bern, 22. Februar 2014

Wie im Januar angekündigt reicht Edith Graf-Litscher in der Frühlingssession eine Motion ein, damit künftig sämtliche Beschaffungen des Bundes ab 50’000 Franken öffentlich bekannt gemacht werden. Vorgeschlagen wird eine entsprechende Ergänzung der AGB des Bundes. Die Veröffentlichung der Beträge und Firmennamen ist gemäss EFK und EDÖB ohne gesetzliche Anpassungen möglich.

Die Nationalrätin und Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) Edith Graf-Litscher (SP) wird zu Beginn der Frühlingssession die Motion „Transparenz im Beschaffungswesen – Publikation Basisinformationen aller Beschaffungen des Bundes ab CHF 50`000.-“ einreichen. Auch die Parldigi-Mitglieder Christian Wasserfallen (FDP), Kathy Riklin (CVP), Thomas Aeschi (SVP) und Balthasar Glättli (Grüne) unterstützen die Motion, die durch mehr Transparenz im Beschaffungswesen Mauscheleien und Korruption in der Bundesverwaltung insbesondere im Informatikbereich bekämpfen soll.

Der Motionstext lautet wie folgt:

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass alle Beschaffungen gemäss BöB mit einem Vertragsvolumen ab CHF 50`000.- mindestens einmal jährlich öffentlich in maschinenlesbarer Form publiziert werden.

Begründung: Die Vorfälle um INSIEME sowie die Unregelmässigkeiten in Zusammenhang mit IT-Beschaffungen beim SECO erfordern neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch mehr Transparenz bezüglich der Beschaffungen des Bundes um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen. Eine jährliche Publikation der Basisinformationen aller Beschaffungen ab CHF 50‘000.- informiert transparent über die Beschaffungspraxis und hilft, Missbräuche präventiv zu unterbinden. Die unrechtmässige Aufteilung in kleinere Aufträge an dieselbe Firma unterhalb der WTO-Grenze von CHF 230‘000.- würde sichtbar und so de facto verunmöglicht.

Die Umsetzung kann problemlos auf Basis des heute gültigen Beschaffungsrechtes (BöB, VöB) und unabhängig von weiteren Verbesserungsmassnahmen erfolgen. Sie deckt sich mit den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die von der FinDel unterstützt werden (NZZ 31.1.2014), entspricht dem Öffentlichkeitsprinzip und ist mit dem Datenschutz vereinbar. Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 23.12.13 zu einem Schlichtungsantrag gegen das BBL explizit, den Zugang zu Listen mit Lieferfirmen der Departemente und der Bundeskanzlei „(…) in nicht anonymisierter Form sowie ohne Beschränkung (…)“ zu gewähren.

Die Anpassung der AGB des Bundes wäre der einfachste Weg um die Massnahme für alle auftraggebenden Stellen des Bundes verbindlich zu machen und gegenüber den Lieferanten Rechtsklarheit zu schaffen. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit publiziert bereits heute eine Liste im Sinne dieser Motion.

Die Liste soll auf einer öffentlichen Website der betreffenden Stelle in maschinenlesbarer Form publiziert werden und folgende Angaben enthalten: Auftraggeber/in, Auftragnehmer/in (Name der Firma, Ort), Gegenstand, Auftragswert, Vergabeverfahren (offen, selektiv, freihändig), Datum Vertragsabschluss, Zeitraum der Auftragsausführung.

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